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Website für Coaches: Aufbau, Kosten und was Vertrauen schafft
Veröffentlicht Von Ichii GmbH
Inhalt
- Positionierung zuerst: Zielgruppe, Thema, Methode
- Die Seitenstruktur einer Coaching-Website
- Die „Über mich“-Seite: Person, Weg und Arbeitsweise
- Qualifikationen ehrlich darstellen
- Gesundheitsnahe Themen: Grenzen zu Heilkunde und Psychotherapie
- Stimmen von Klient:innen: nur echt und mit Erlaubnis
- Das kostenlose Erstgespräch buchbar machen
- Customer Journey: vom Erstkontakt bis zur Buchung
- Checkliste: Vertrauenssignale auf Ihrer Coaching-Website
- Was eine Coaching-Website kostet
- Ihr nächster Schritt
Wer ein Coaching sucht, kauft kein Produkt, sondern eine Zusammenarbeit mit einem Menschen. Ihre Website muss deshalb vor allem drei Fragen beantworten: Für wen ist dieses Coaching gedacht, bei welchem Anliegen hilft es, und wie arbeitet diese Person? Erst wenn das klar ist, wird ein unverbindliches Kennenlerngespräch zum naheliegenden nächsten Schritt.
Vertrauen entsteht dabei weniger durch Design als durch konkrete, überprüfbare Angaben. Dazu gehören eine erkennbare Person, nachvollziehbare Qualifikationen, echte Stimmen von Klientinnen und Klienten und ein Ablauf ohne Überraschungen. Weil „Coach“ in Deutschland kein geschütztes Berufsbild ist, achten Interessenten genau darauf, wie ehrlich diese Angaben sind.
Technisch ist eine Coaching-Website meist überschaubar: sechs bis neun Inhaltsseiten, ein Kontaktweg, oft ein externes Buchungstool. Aufwand und Kosten entstehen vor allem bei Positionierung, Texten und Fotos.
Kurz gesagt
- Klären Sie vor dem Webdesign Zielgruppe, Thema und Methode in einem Satz. Er trägt Startseite, Angebot und „Über mich“.
- Eine typische Coaching-Website kommt mit sechs bis neun Inhaltsseiten plus Impressum und Datenschutzerklärung aus.
- „Coach“ ist kein geschütztes Berufsbild. Nennen Sie Ausbildungen deshalb mit Anbieter, Umfang und Jahr statt mit vagen Siegeln.
- Bei gesundheitsnahen Themen gelten Grenzen zu Heilkunde und Psychotherapie und unter Umständen das Heilmittelwerbegesetz. Lassen Sie Ihre Formulierungen im Zweifel prüfen.
- Testimonials nur echt und mit Erlaubnis. Gefälschte Bewertungen sind nach dem UWG unzulässig.
- Ein eingebettetes Buchungs-Widget kann eine Einwilligung nach § 25 TDDDG erfordern. Ein einfacher Link auf die Buchungsseite ist oft die schlankere Lösung.
Positionierung zuerst: Zielgruppe, Thema, Methode
Die häufigste Schwäche von Coaching-Websites ist kein technisches Problem, sondern ein unscharfer Einstieg. „Ich begleite Menschen in Veränderungsprozessen“ trifft auf fast jedes Coaching zu und hilft niemandem bei der Entscheidung.
Formulieren Sie deshalb einen Positionierungssatz, bevor Sie über Farben und Vorlagen nachdenken. Er gehört sinngemäß in die erste Bildschirmhöhe der Startseite.
Vorlage
Positionierungssatz
- Ich begleite: [Zielgruppe, möglichst konkret, z. B. „Teamleitungen im ersten Führungsjahr“]
- bei: [Anliegen oder Situation, z. B. „der Rolle zwischen Team und Geschäftsführung“]
- mit: [Methode und Format, z. B. „systemischem Einzelcoaching, online oder in Köln“]
- Erster Schritt: [z. B. „kostenloses Kennenlerngespräch, 30 Minuten, per Video“]
- Nicht mein Thema: [z. B. „psychische Erkrankungen, Paarberatung“]
Die letzte Zeile wirkt ungewohnt, schafft aber Vertrauen. Wer klar sagt, wofür er nicht der richtige Ansprechpartner ist, wirkt bei den eigenen Themen glaubwürdiger. Bei gesundheitsnahen Themen ist diese Abgrenzung zudem auch rechtlich sinnvoll (siehe unten).
Wenn Sie mehrere Zielgruppen haben, etwa Privatpersonen und Unternehmen, trennen Sie sie auf eigene Angebotsseiten. Eine Startseite, die beide gleichzeitig anspricht, wird für beide unscharf. Für Coaches, die vor allem an Unternehmen verkaufen, ähnelt die Website eher der einer Beratung. Das behandelt der Beitrag Website für Unternehmensberater.
Die Seitenstruktur einer Coaching-Website
Die folgende Struktur ist ein bewährter Ausgangspunkt für Einzelcoaches. Sie können Seiten zusammenlegen, aber jede Aufgabe aus der zweiten Spalte sollte irgendwo erfüllt sein.
| Seite | Aufgabe | Pflicht oder optional | Was Sie dafür liefern |
|---|---|---|---|
| Startseite | In Sekunden klar machen: für wen, wobei, nächster Schritt | Pflicht | Positionierungssatz, Porträtfoto, kurze Angebotsübersicht |
| Angebotsseite je Format | Einzelcoaching, Teamcoaching oder Workshop jeweils mit Ablauf, Dauer, Ort und Ergebnisrahmen | Pflicht (mind. eine) | Beschreibung je Format, typische Anliegen, Rahmenbedingungen |
| Über mich | Person, Weg und Arbeitsweise zeigen | Pflicht | Text, Fotos, Ausbildungen mit Nachweisdetails |
| Ablauf und Preise | Was nach der Anfrage passiert und was es kostet oder wovon der Preis abhängt | Dringend empfohlen | Ablaufschritte, Preise oder Preisrahmen, Absage- und Zahlungsregeln |
| Kennenlerngespräch / Kontakt | Den ersten Schritt so einfach wie möglich machen | Pflicht | Kontaktformular oder Buchungslink, Erreichbarkeit |
| Stimmen von Klient:innen | Erfahrungen anderer zeigen | Optional | Nur echte Aussagen mit schriftlicher Erlaubnis |
| FAQ | Typische Einwände vorab beantworten (Online oder vor Ort? Abgrenzung zu Therapie? Kosten?) | Optional, oft sinnvoll | Die Fragen, die Sie in Erstgesprächen am häufigsten hören |
| Blog oder Ressourcen | Fachwissen zeigen, über Suchanfragen gefunden werden | Optional | Nur, wenn Sie regelmäßig schreiben wollen |
| Impressum | Gesetzliche Anbieterkennzeichnung (§ 5 DDG) | Pflicht | Name, Anschrift, E-Mail, ggf. Register und USt-IdNr. |
| Datenschutzerklärung | Information über die Datenverarbeitung (Art. 13 DSGVO) | Pflicht | Angaben zu Formular, Buchungstool, Hosting, ggf. Newsletter |
Damit landen Sie bei sechs bis neun Inhaltsseiten. Welche Seiten ein kleines Unternehmen grundsätzlich braucht und wann ein Onepager reicht, lesen Sie in Welche Seiten braucht eine Firmenwebsite?.
Die „Über mich“-Seite: Person, Weg und Arbeitsweise
Auf der Seite „Über mich“ prüfen Interessenten, ob sie sich vorstellen können, mit Ihnen über persönliche oder berufliche Themen zu sprechen.
Eine gute „Über mich“-Seite folgt meist dieser Reihenfolge:
- Ein Satz, was Sie für wen tun. Die Seite wird oft direkt aus der Suche oder aus sozialen Netzwerken aufgerufen.
- Ihr Weg zum Coaching, kurz und mit Bezug zum Thema Ihrer Klienten. Berufserfahrung in der Branche Ihrer Zielgruppe ist oft überzeugender als jede Urkunde.
- Wie Sie arbeiten: Haltung, Methode, Rahmen. Konkrete Sätze wie „Ich gebe keine Ratschläge, sondern stelle Fragen“ sagen mehr als Adjektive.
- Ausbildungen und Mitgliedschaften mit überprüfbaren Details (siehe nächster Abschnitt).
- Ein echtes Foto, auf dem man Sie erkennt, und ein Hinweis auf das Kennenlerngespräch.
Vermeiden Sie Lebensläufe in Tabellenform ohne Zusammenhang und vage Superlative wie „langjährige Erfahrung“ ohne Zeitangabe. Beides kostet Platz und überzeugt selten.
Qualifikationen ehrlich darstellen
Die Verbraucherzentrale schreibt in ihrem Ratgeber zu Coaching-Programmen (Stand 23. Juli 2026): „Es gibt in Deutschland kein festgelegtes und geschütztes Berufsbild ‚Coach‘.“ Und weiter: „Es darf sich jeder Coach nennen“. Gerade deshalb lesen kritische Interessenten Qualifikationsangaben genau.
So machen Sie Ihre Angaben nachvollziehbar:
- Nennen Sie bei jeder Ausbildung den Anbieter, den Umfang (z. B. Stunden oder Module) und das Jahr des Abschlusses.
- Schreiben Sie „zertifiziert“ nur mit dem Zusatz, von wem und wofür.
- Nennen Sie Verbandsmitgliedschaften mit der genauen Stufe und verlinken Sie, wenn der Verband ein öffentliches Mitgliederverzeichnis führt.
- Trennen Sie Coaching-Ausbildung, Studium und Berufserfahrung. Alles drei kann relevant sein, aber es ist nicht dasselbe.
- Verwenden Sie geschützte Bezeichnungen nur, wenn Sie dazu befugt sind. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ darf nach § 1 Abs. 1 PsychThG nur führen, wer zur Ausübung des Berufs befugt ist.
Tipp
Ein Satz wie „Ausbildung zum systemischen Coach, 150 Stunden, [Institut], 2022“ wirkt vertrauenswürdiger als drei Siegel ohne Erklärung. Interessenten können ihn prüfen, und genau das signalisiert, dass Sie nichts zu verbergen haben.
Gesundheitsnahe Themen: Grenzen zu Heilkunde und Psychotherapie
Stress, Burnout-Prävention, Ernährung, Schlaf oder Angst vor Prüfungen: Viele Coaching-Themen berühren die Gesundheit. Hier sollten Sie Website-Texte besonders sorgfältig formulieren. Der folgende Überblick ist keine Rechtsberatung, sondern zeigt, welche Gesetze Sie kennen und im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt besprechen sollten.
- Heilpraktikergesetz: Nach § 1 HeilprG braucht eine Erlaubnis, wer die Heilkunde ausübt, ohne Arzt zu sein. Heilkunde ist danach jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit „zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“.
- Psychotherapeutengesetz: § 1 Abs. 2 PsychThG beschreibt Psychotherapie als Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert. Tätigkeiten, die nur die Aufarbeitung oder Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben, gehören laut dem Gesetz nicht dazu.
- Heilmittelwerbegesetz (HWG): Es gilt nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG auch für Werbung für Verfahren und Behandlungen, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bezieht. Dann ist unter anderem irreführende Werbung unzulässig, etwa wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, ein Erfolg könne „mit Sicherheit erwartet werden“ (§ 3 HWG). Außerdem schränkt § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG Werbung mit Äußerungen Dritter ein, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend erfolgt.
Praktisch heißt das: Die Website-Texte selbst können darüber mitentscheiden, wie ein Angebot eingeordnet wird. Wer „Coaching gegen Depression“ oder „Heilung von Ängsten“ verspricht, beschreibt sprachlich eine heilkundliche Tätigkeit, egal wie das Angebot heißt.
| Eher heikel formuliert | Vorsichtiger formuliert |
|---|---|
| „Ich heile Ihr Burnout“ | „Coaching zur beruflichen Neuorientierung und zu Arbeitsbelastung“ |
| „Garantiert angstfrei in die Prüfung“ | „Vorbereitung auf Prüfungssituationen: Strategien, Übungen, Reflexion“ |
| „Therapie ohne Wartezeit“ | „Coaching ist keine Psychotherapie und ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung“ |
| „Bei mir sind 100 % meiner Klienten nach drei Sitzungen beschwerdefrei“ | Keine Erfolgsquoten, sondern eine Beschreibung von Ablauf und Rahmen |
Achtung
Keine Rechtsberatung
Ob Ihr konkretes Angebot erlaubnispflichtig ist oder Ihre Werbung unter das HWG fällt, hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie mit Gesundheitsthemen arbeiten, lassen Sie Angebotsbeschreibung und Website-Texte vor dem Launch rechtlich prüfen. Ein Hinweis zur Abgrenzung von Psychotherapie auf der Website ersetzt diese Prüfung nicht.
Stimmen von Klient:innen: nur echt und mit Erlaubnis
Erfahrungsberichte sind für Coaches wertvoll, weil Interessenten wissen wollen, wie sich die Zusammenarbeit anfühlt. Gleichzeitig ist Vertraulichkeit Teil des Angebots. Beides lässt sich verbinden, wenn Sie ein paar Regeln einhalten.
- Nur echte Stimmen. Das UWG nennt in seinem Anhang (Nr. 23c) „die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern“ zu Zwecken der Verkaufsförderung als stets unzulässige geschäftliche Handlung. Erfundene, gekaufte oder „sinngemäß nachgebaute“ Zitate gehören nicht auf die Website.
- Nicht mehr behaupten, als Sie prüfen. Wer behauptet, Bewertungen stammten von echten Kundinnen und Kunden, ohne angemessene Prüfmaßnahmen ergriffen zu haben, handelt nach Nr. 23b des Anhangs ebenfalls unzulässig. Machen Sie Verbraucherbewertungen zugänglich, verlangt § 5b Abs. 3 UWG zudem Informationen darüber, ob und wie Sie die Echtheit sicherstellen.
- Schriftliche Erlaubnis einholen. Fragen Sie, ob und in welcher Form ein Zitat erscheinen darf: mit vollem Namen, mit Vorname und Beruf oder nur mit Initialen. Für Fotos gilt § 22 KUG: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“
- Nichts Vertrauliches zitieren. Ein Zitat sollte die Zusammenarbeit beschreiben, nicht die privaten Hintergründe der Person.
- Bei Gesundheitsthemen besonders zurückhaltend sein. Heilungsberichte können unter § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG fallen, wenn sie irreführend sind.
Die Verbraucherzentrale weist in ihrem Ratgeber darauf hin, dass Bewertungen bei unseriösen Coaching-Angeboten „oft gefälscht oder eingekauft“ sind. Eine kleine Zahl echter, konkreter Stimmen ist deshalb mehr wert als eine lange Liste austauschbarer Lobsätze. Wenn Sie noch keine haben, lassen Sie die Seite weg und ergänzen sie später.
Das kostenlose Erstgespräch buchbar machen
Für die meisten Coaches ist das Kennenlerngespräch die wichtigste Handlung auf der Website. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt Interessenten, Ziele, Ablauf und Kosten bei einem seriösen Coaching „im Rahmen eines kostenfreien Vorgesprächs“ zu besprechen. Machen Sie diesen Schritt auf jeder Seite sichtbar.
Es gibt drei übliche Wege:
| Weg | Passt, wenn … | Zu beachten |
|---|---|---|
| Kontaktformular | Sie Termine lieber persönlich abstimmen | Wenige Pflichtfelder, keine Fragen nach Gesundheitsdetails |
| Link auf eine externe Buchungsseite | Sie ein Buchungstool nutzen und die Website schlank halten wollen | Das Tool verarbeitet personenbezogene Daten, ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist in der Regel nötig |
| Eingebettetes Buchungs-Widget | Die Buchung ohne Seitenwechsel möglich sein soll | Kann Cookies setzen oder auf das Endgerät zugreifen, dann ist oft eine Einwilligung nach § 25 TDDDG nötig |
§ 25 Abs. 1 TDDDG erlaubt das Speichern von Informationen auf dem Endgerät oder den Zugriff darauf grundsätzlich nur mit Einwilligung. Ausnahmen gelten, wenn das „unbedingt erforderlich“ ist, damit ein ausdrücklich gewünschter Dienst bereitgestellt werden kann. Ob ein bestimmtes Widget schon beim Laden der Seite Daten setzt, sollten Sie vor dem Einbau prüfen lassen. Ein einfacher Link auf die Buchungsseite des Anbieters vermeidet diese Frage auf Ihrer eigenen Website meist.
Welches Buchungstool zu Ihnen passt und wann sich eine eigene Lösung lohnt, behandelt der Beitrag Buchungssystem für die Website. Für das Formular gilt: so wenig Pflichtfelder wie möglich. Fragen Sie nicht nach Diagnosen oder Beschwerden. Gesundheitsdaten gehören nach Art. 9 DSGVO zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung nur unter engen Voraussetzungen erlaubt ist. Fragen Sie im Formular nur ab, was Sie für die Terminabsprache wirklich brauchen.
Customer Journey: vom Erstkontakt bis zur Buchung
Interessenten gehen bei Coaching selten den direkten Weg von der Startseite zur Buchung. Die Tabelle zeigt, welche Frage in jeder Phase im Vordergrund steht und was die Website dafür liefern sollte.
| Phase | Frage der Interessentin | Was die Website liefert | Typischer Stolperstein |
|---|---|---|---|
| Erstkontakt (Suche, Empfehlung, Social Media) | „Ist das für jemanden wie mich?“ | Positionierungssatz, Foto, klare Angebotsübersicht | Allgemeine Startseite ohne Zielgruppe |
| Prüfen | „Kann diese Person das, und mag ich ihre Art?“ | „Über mich“, nachvollziehbare Qualifikationen, echte Stimmen, ggf. Blogartikel | Siegel ohne Erklärung, Stockfotos |
| Einschätzen | „Was passiert, wenn ich mich melde, und was kostet es?“ | Seite „Ablauf und Preise“, FAQ, Abgrenzung zu Therapie | Preis nur „auf Anfrage“ ohne jeden Rahmen |
| Erstgespräch vereinbaren | „Wie einfach ist der erste Schritt?“ | Sichtbarer Button, Formular oder Buchungslink, Dauer und Format des Gesprächs | Lange Formulare, Pflicht-Telefonnummer |
| Erstgespräch | „Passt die Chemie, passt das Format?“ | Bestätigungsmail mit Link, Ort oder Video-Link, kurzer Hinweis zur Vorbereitung | Keine Bestätigung, unklarer Treffpunkt |
| Buchung des Coachings | „Was genau buche ich zu welchen Bedingungen?“ | Schriftliches Angebot mit Leistungen, Preis, Absageregeln | Druck, sofort zu unterschreiben |
Die letzte Zeile liegt außerhalb der Website, gehört aber zum Vertrauen. Die Verbraucherzentrale nennt Zeitdruck ausdrücklich als Warnsignal. Wer auf der Website „keine Entscheidung im Erstgespräch nötig“ verspricht und das einhält, hebt sich ab.
Wenn Ihre Website schon Besucher hat, aber kaum jemand ein Gespräch bucht, finden Sie die Ursache meist entlang dieser Phasen. Eine systematische Diagnose beschreibt Besucher, aber keine Anfragen.
Checkliste: Vertrauenssignale auf Ihrer Coaching-Website
Gehen Sie diese Liste mit Ihrer bestehenden oder geplanten Website durch.
- Die Startseite sagt in einem Satz, für wen und wobei Sie arbeiten.
- Es gibt mindestens ein aktuelles, echtes Foto von Ihnen.
- „Über mich“ erklärt Ihren Weg und Ihre Arbeitsweise in eigenen Worten.
- Jede Ausbildung ist mit Anbieter, Umfang und Jahr genannt.
- Verbandsmitgliedschaften sind mit Stufe angegeben und, wo möglich, verlinkt.
- Sie sagen, wofür Sie nicht der richtige Ansprechpartner sind.
- Bei gesundheitsnahen Themen steht ein klarer Hinweis zur Abgrenzung von Therapie, und die Texte enthalten keine Heilungsversprechen.
- Testimonials sind echt, freigegeben und enthalten nichts Vertrauliches.
- Ablauf, Dauer, Format (online oder vor Ort) und Preise oder ein Preisrahmen sind sichtbar.
- Das Kennenlerngespräch ist von jeder Seite aus in ein bis zwei Klicks erreichbar.
- Das Kontaktformular fragt nur, was für die Terminabsprache nötig ist.
- Eingebettete Buchungs- oder Video-Tools laden erst nach Einwilligung, falls sie nicht unbedingt erforderlich sind.
- Impressum und Datenschutzerklärung sind vollständig und von jeder Seite erreichbar.
- Die Seite ist auf dem Smartphone gut lesbar und der Buchungsweg dort getestet.
Was eine Coaching-Website kostet
Eine Coaching-Website ist in der Regel kein großes Technikprojekt. Die Kosten hängen vor allem von vier Dingen ab:
- Texte: Positionierung, Angebotsseiten und „Über mich“ sind bei Coaches der aufwendigste Teil. Wenn Sie die Texte selbst schreiben, sinken die Kosten deutlich. Professionelle Texterstellung ist eine eigene Leistung.
- Fotos: Ein authentisches Porträt ist hier wichtiger als in vielen anderen Branchen. Ein Fotoshooting ist ein eigener Posten.
- Buchung: Ein externes Buchungstool kostet meist eine laufende Gebühr beim Anbieter. Eine eigene Buchungslösung lohnt sich für Einzelcoaches selten.
- Seitenzahl und Design: Sechs bis neun Seiten auf einem angepassten Designsystem sind deutlich günstiger als ein individuell entworfenes Design mit vielen Unterseiten.
Wie sich einmalige und laufende Kosten zusammensetzen, erklärt Was kostet eine Firmenwebsite?. Was Sie bei Angeboten für 500, 1.000 oder 5.000 € realistisch erwarten können, zeigt Website für 500 €, 1.000 € oder 5.000 €.
Nicht immer brauchen Sie einen Dienstleister. Die International Coaching Federation (ICF) bietet ihren Mitgliedern laut eigener Seite eine Website-Plattform mit Vorlagen an, mit „No design fees, no hosting costs“. Auch ein Website-Baukasten kann für den Anfang genügen, wenn Sie Zeit haben und gern selbst gestalten.
Beispiel
Beispiel (hypothetisch): Karrierecoach mit acht Seiten
Eine Karrierecoachin in Leipzig arbeitet mit Fach- und Führungskräften, online und vor Ort. Ihre geplante Struktur: Startseite, Einzelcoaching, Coaching für Unternehmen, Über mich, Ablauf und Preise, Stimmen, FAQ, Kennenlerngespräch. Dazu kommen Impressum und Datenschutzerklärung.
Die Texte hat sie mit dem Positionierungssatz oben vorbereitet, Porträtfotos liegen vor. Für das Erstgespräch verlinkt sie ihre Buchungsseite bei einem externen Terminanbieter, statt ein Widget einzubetten. Damit bleibt die Website schlank, und die Frage der Einwilligung für ein eingebettetes Skript stellt sich auf ihrer eigenen Seite nicht. Die Datenschutzerklärung nennt den Buchungsanbieter trotzdem.
Bei Ichii kostet eine Firmenwebsite mit bis zu 10 Seiten in einer Sprache einmalig 790 € netto. Enthalten sind die Sichtung und Neuordnung Ihrer vorhandenen Inhalte mit leichter sprachlicher Überarbeitung, ein an Ihre Markenrichtung angepasstes Designsystem, die mobile Umsetzung, die vereinbarte Kontaktfunktion und eine Korrekturrunde. Umfangreiche neue Texte, neue Fotos und Sonderfunktionen werden separat angeboten. Das Verfassen von Rechtstexten wie Impressum und Datenschutzerklärung ist nicht enthalten.
Für eine Coaching-Website heißt das: Sie zeigen uns Ihre bisherige Website und Beispiele, die Ihnen gefallen. Wir kümmern uns um die technische Umsetzung im vereinbarten Leistungsumfang. Positionierung und Kerntexte bleiben bei einem Coaching-Angebot aber Ihre Aufgabe oder die einer Texterin, denn niemand kennt Ihre Arbeitsweise so gut wie Sie selbst.
Ihr nächster Schritt
Schreiben Sie zuerst Ihren Positionierungssatz und gehen Sie die Checkliste der Vertrauenssignale durch. Legen Sie dann mit der Seitentabelle fest, welche Seiten Sie brauchen und welche Inhalte schon vorliegen. Wenn Sie den Rahmen von bis zu 10 Seiten mit vorhandenen Inhalten nutzen möchten, finden Sie die Details zum Leistungsumfang auf der Seite Firmenwebsite zum Festpreis.
Quellen
- Kostenfalle Coaching-Programm: So schützen Sie sich vor unseriösen Anbietern — Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de, Stand 23.07.2026, abgerufen am 18.10.2026
- § 1 Heilpraktikergesetz — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 1 Psychotherapeutengesetz — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 1 Heilmittelwerbegesetz — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 3 Heilmittelwerbegesetz — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 11 Heilmittelwerbegesetz — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG (Nr. 23b, 23c) — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 5b UWG — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 22 KUG — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 25 TDDDG — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- Art. 9 DSGVO — Intersoft Consulting, dsgvo-gesetz.de (inoffizielle Textfassung), abgerufen am 18.10.2026
- Art. 28 DSGVO — Intersoft Consulting, dsgvo-gesetz.de (inoffizielle Textfassung), abgerufen am 18.10.2026
- § 5 DDG — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- Free Websites for ICF Members — International Coaching Federation, abgerufen am 18.10.2026
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Einmalig 790 € netto – wir ordnen die Inhalte Ihrer bisherigen Website oder Unterlagen und bauen die neue Seite auf einem erprobten Designsystem.