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Website für Selbstständige erstellen lassen: Kosten, Anbieter und Tipps

Veröffentlicht Von Ichii GmbH

Inhalt
  1. Was bei Ein-Personen-Betrieben anders ist
  2. Was je Beruf auf die Website muss
  3. Impressum für Freiberufler: was dazukommen kann
  4. Die 5-Seiten-Sitemap für eine Solo-Website
  5. Typische Fehler auf Websites von Selbstständigen
  6. Domain und Zugänge: auf Ihren Namen
  7. Baukasten, Freelancer, Agentur oder Festpreispaket
  8. Was eine Website für Selbstständige kostet
  9. Wartung: wie viel Aufwand danach bleibt
  10. Wie Sie einen Anbieter auswählen
  11. Wann Ichii passt – und wann nicht
  12. Ihr nächster Schritt

Als Selbstständige oder Freiberufler brauchen Sie in der Regel keine große Website, sondern eine kleine, die drei Dinge zuverlässig leistet: Sie zeigt, wer Sie sind und was Sie anbieten, sie belegt Ihre Arbeit mit Beispielen, und sie macht die Kontaktaufnahme einfach. Für die meisten Ein-Personen-Betriebe reichen dafür fünf Inhaltsseiten plus Impressum und Datenschutzerklärung.

Ob Sie selbst bauen oder bauen lassen, entscheidet sich weniger am Geld als an Ihrer Zeit. Die von uns geprüften veröffentlichten Festpreispakete deutscher Anbieter für kleine Websites beginnen bei rund 400 € und reichen bis etwa 1.500 € einmalig, je nach Anbieter netto oder brutto. Dazu kommen meist Hosting und Wartung. Ein Baukasten ist billiger, kostet aber Abende, die Sie sonst fakturieren könnten.

Dieser Beitrag behandelt, was für Ein-Personen-Betriebe anders ist: Sie selbst sind die Marke, Ihre Kapazität ist begrenzt, und je nach Beruf gelten besondere Impressumsangaben. Hinweis in eigener Sache: Der Beitrag wird von Ichii veröffentlicht. Ichii bietet selbst Websites an und ist in der Preisübersicht enthalten.

Kurz gesagt

  • Fünf Seiten reichen für die meisten Selbstständigen: Startseite, Leistungen, Arbeitsproben, Über mich, Kontakt. Dazu Impressum und Datenschutzerklärung.
  • Was je Beruf zählt, unterscheidet sich: Arbeitsproben bei Grafik und Text, Sprachpaare und Fachgebiete bei Übersetzungen, Praxisdaten bei Physiotherapie.
  • Reglementierte freie Berufe brauchen im Impressum zusätzlich Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG). Viele Freiberufler wie Texter oder Grafikerinnen betrifft das nicht.
  • Die Domain sollte auf Ihren eigenen Namen laufen. Bei .de ist der Domaininhaber laut DENIC der „materiell Berechtigte“.
  • Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG können Sie keine Vorsteuer abziehen. Vergleichen Sie Angebote deshalb brutto.

Was bei Ein-Personen-Betrieben anders ist

Eine Firmenwebsite für ein Team stellt ein Unternehmen vor. Bei Ihnen stellt die Website eine Person vor. Daraus folgen vier Besonderheiten, die bei der Planung wichtiger sind als Design-Details.

Sie sind die Marke. Interessenten wollen sehen, mit wem sie arbeiten. Ein echtes Porträtfoto, Ihr Name in der Domain und ein „Über mich“, das Ihre Arbeitsweise erklärt, ersetzen das „Wir“ einer Agentur.

Ihre Zeit ist das knappste Gut. Jede Stunde an der Website fehlt bei Kundenaufträgen. Die Website sollte deshalb so gebaut sein, dass sie ohne laufende Pflege funktioniert: wenige Seiten, kein Blog aus Pflichtgefühl, keine Funktionen, die Sie betreuen müssen.

Ihre Kapazität ist begrenzt. Ein Ein-Personen-Betrieb ist mal ausgebucht, mal im Urlaub. Ein kurzer Satz wie „Neue Projekte ab März“ auf der Kontaktseite spart Ihnen und Interessenten Zeit. Er muss aber aktuell bleiben, sonst wirkt er wie eine verlassene Website.

Das Budget ist klein, aber die Website arbeitet lange. Eine solide Website mit fünf Seiten kann mehrere Jahre genutzt werden. Rechnen Sie den Preis deshalb auf die Nutzungsdauer und nicht nur auf das erste Jahr.

Was je Beruf auf die Website muss

Die Grundstruktur ist bei allen gleich. Was Interessenten zuerst prüfen, unterscheidet sich aber stark. Die Tabelle zeigt typische Schwerpunkte; sie ersetzt keine Prüfung Ihrer eigenen Situation.

BerufWas Interessenten zuerst prüfenMuss sichtbar seinImpressum: worauf achten
Übersetzer/inSprachpaare, Fachgebiete, VertraulichkeitSprachrichtungen, Fachgebiete, Ablauf einer Anfrage mit DateiversandIn der Regel Standardangaben; bei einer gesetzlich geregelten Berufsbezeichnung prüfen lassen
Grafikdesigner/inStil und Qualität der ArbeitenKuratierte Arbeitsproben mit kurzer AufgabenbeschreibungStandardangaben
IT-FreelancerTechnologien, Projekterfahrung, VerfügbarkeitSkill-Profil, anonymisierte Projektbeispiele, freie KapazitätStandardangaben; Berufshaftpflicht, falls vorhanden (siehe unten)
Physiotherapeut/in mit eigener PraxisBehandlungsangebot, Kassen oder privat, ErreichbarkeitLeistungen, Adresse mit Anfahrt, Öffnungs- oder TerminzeitenDie Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt (§ 1 MPhG); Zusatzangaben mit dem Berufsverband klären
Handwerksmeister/in soloGewerk, Einzugsgebiet, echte FotosLeistungen nach Gewerk, Einsatzgebiet, Kontakt mit Foto-UploadBei Kammer- und Meisterangaben die Handwerkskammer fragen
Fotograf/inBildsprache, Ladezeit, PreisrahmenPortfolio nach Fotografie-Art, Pakete oder PreisrahmenStandardangaben
Texter/inTextproben, Branchen, ArbeitsweiseKurze Proben oder Auszüge mit Freigabe, Ablauf, HonorarrahmenStandardangaben
Steuerberater/in, Architekt/in, Ingenieur/inZulassung, SpezialisierungLeistungsschwerpunkte, KammermitgliedschaftKammer, Berufsbezeichnung, Staat, berufsrechtliche Regelungen

Für einige Berufe gibt es eigene Beiträge mit mehr Tiefe. Wer als Coach arbeitet, findet Positionierung, Qualifikationen und Erstgespräch im Beitrag Website für Coaches.

Impressum für Freiberufler: was dazukommen kann

Für jede geschäftsmäßige Website gilt § 5 DDG. Als Einzelperson nennen Sie Ihren Vor- und Nachnamen, die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, und Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse. Die IHK Chemnitz nennt dafür Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Wer von zu Hause arbeitet, steht hier oft vor der unangenehmen Frage der Wohnadresse. Die IHK Chemnitz verlangt die „vollständige Straßenanschrift des Geschäftssitzes oder der Niederlassung“. Ob eine andere Geschäftsadresse genügt, lassen Sie sich im Zweifel beraten.

Was Selbstständige häufig falsch machen oder nicht wissen:

  • Reglementierte Berufe: Wer einen Beruf im Sinne der EU-Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen ausübt, nennt zusätzlich die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und die berufsrechtlichen Regelungen mit einem Hinweis, wie sie zugänglich sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG). Laut IHK Chemnitz reicht für die Regelungen eine Verlinkung.
  • Keine Pflicht für jeden Freiberufler: Freier Beruf und reglementierter Beruf sind nicht dasselbe. Für Texterinnen, Grafiker oder Fotografinnen ohne Kammer kommen diese Zusatzangaben in der Regel nicht hinzu.
  • Register: Freiberufler stehen meist in keinem Handelsregister. Eine Registerangabe brauchen Sie nur, wenn ein Eintrag besteht, etwa im Partnerschaftsregister.
  • Steuernummern: Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer gehört ins Impressum, falls vorhanden (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG). Die Steuernummer dagegen „gehört nicht ins Impressum“, so die IHK Chemnitz.
  • Berufshaftpflicht: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV sind, falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben dazu zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Versicherers und der räumliche Geltungsbereich. Die Website ist einer der zulässigen Wege, diese Information bereitzustellen.
  • Verbraucherschlichtung: Wer zum 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat, ist von der allgemeinen Hinweispflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG ausgenommen. Haben Sie sich zur Teilnahme an einer Schlichtung verpflichtet oder sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, gilt der Hinweis auf die Schlichtungsstelle trotzdem.

Achtung

Rechtstexte nicht abschreiben

Ein kopiertes Impressum enthält fast immer falsche Angaben. Bei Verstößen gegen § 5 DDG drohen laut IHK Chemnitz Bußgelder von bis zu 50.000 € und Abmahnungen. Im Zweifel fragen Sie Ihre Kammer, Ihren Berufsverband oder eine Anwältin. Viele Webdesign-Pakete enthalten keine Rechtstexte, auch das von Ichii nicht.

Die 5-Seiten-Sitemap für eine Solo-Website

Mehr Seiten bedeuten mehr Text, mehr Pflege und mehr Kosten. Die folgende Struktur deckt bei den meisten Selbstständigen alles ab. Wie Sie Seiten allgemein planen und wann ein Onepager reicht, erklärt der Beitrag Welche Seiten braucht eine Firmenwebsite?.

SeiteAufgabeInhaltWas Sie liefern
StartseiteIn wenigen Sekunden klar machen: wer, was, für wen, nächster SchrittEin Satz zum Angebot, Porträt, drei Leistungen in Kurzform, zwei bis drei Arbeitsproben, KontaktknopfPositionierungssatz, Foto
LeistungenAngebot, Ablauf und Preisrahmen erklärenLeistungen mit Nutzen, Ablauf in Schritten, Preise oder „ab“-Preise, für wen nichtLeistungsliste, Preislogik
Arbeitsproben oder ReferenzenQualität belegenFünf bis zehn ausgewählte Beispiele mit Aufgabe und Ergebnis, echte Stimmen mit ErlaubnisProben mit Freigabe der Kunden
Über michVertrauen in die Person schaffenWerdegang, Arbeitsweise, Qualifikationen mit Details, FotoText, Fotos, Nachweise
KontaktDen ersten Schritt einfach machenKurzes Formular, E-Mail, Telefon, Verfügbarkeit, Antwortzeit, ggf. AnfahrtKontaktdaten, Kapazitätshinweis
Impressum und DatenschutzPflichtangabenIm Fußbereich jeder Seite verlinktRechtstexte (Ihre Verantwortung)

Ein Blog oder eine FAQ-Seite kann später dazukommen. Starten Sie nur damit, wenn Sie wirklich Zeit für regelmäßige Beiträge haben.

Typische Fehler auf Websites von Selbstständigen

  • Kein Foto oder nur ein Stockfoto. Bei einer Ein-Personen-Website ist das Porträt oft das wichtigste Bild.
  • „Wir“ statt „ich“. Das soll größer wirken, irritiert aber, wenn im Impressum eine Einzelperson steht.
  • Alles anbieten. Zehn Leistungen nebeneinander wirken beliebig. Drei klar beschriebene überzeugen mehr.
  • Keine Preisorientierung. Ein „ab“-Preis oder ein Preisrahmen filtert unpassende Anfragen, bevor sie Ihre Zeit kosten.
  • Veraltete Verfügbarkeit. „Aktuell ausgebucht“ aus dem letzten Jahr kostet Anfragen.
  • Arbeitsproben ohne Freigabe. Fragen Sie Kunden vorher, ob Sie Arbeiten und Namen zeigen dürfen.
  • Die Domain gehört dem Webdesigner. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.

Domain und Zugänge: auf Ihren Namen

Ihr Name ist Ihr Geschäft, und die Domain ist oft Ihr Name. Sie sollte deshalb Ihnen gehören und nicht dem Dienstleister, der die Website baut.

Bei .de-Domains ist das klar geregelt. Laut den DENIC-Domainrichtlinien ist der Domaininhaber „der Vertragspartner DENICs und damit der an der Domain materiell Berechtigte“. Bei einer natürlichen Person ist der Vor- und Nachname anzugeben. Bestellt wird meist über einen Registrar, also ein DENIC-Mitglied wie Ihren Hoster.

Achten Sie darauf, dass bei der Bestellung Sie als Inhaber eingetragen werden. Wechseln Sie später den Hoster, kann der Domaininhaber die Verwaltung laut DENIC-Domainbedingungen auf ein anderes DENIC-Mitglied überleiten. Dafür braucht er ein Passwort (AuthInfo), das über den bisherigen Anbieter hinterlegt oder bei DENIC angefordert wird.

Gleiches gilt sinngemäß für Hosting, E-Mail-Postfächer und Baukasten-Konten: Lassen Sie sich die Zugänge geben und hinterlegen Sie Ihre eigene E-Mail-Adresse.

Baukasten, Freelancer, Agentur oder Festpreispaket

Die vier Wege unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Arbeit bei Ihnen bleibt. Für Selbstständige zählt diese Frage mehr als für Unternehmen mit Mitarbeitenden.

WegPasst, wennWeniger geeignet, wennMehr dazu
BaukastenBudget sehr knapp, Sie gestalten gern selbst und haben Zeitjede Stunde fakturierbar ist oder Sie mit Gestaltung kämpfenBaukästen und Webdesigner im Kostenvergleich
FreelancerSie wollen eine feste Ansprechperson und individuelle AbstimmungSie keinen Plan für Ausfall und Übergabe habenAgentur oder Freelancer?
Agenturviele Seiten, Sprachen, Konzept oder Kampagneneine kleine Solo-Website mit klarem Umfang reichtwie oben
FestpreispaketUmfang klar, Inhalte weitgehend vorhanden, fester Preis gewünschtSie viel Neues erarbeiten oder Sonderfunktionen brauchensiehe Preise unten

Ein Baukasten ist für einen Ein-Personen-Betrieb kein schlechter Weg. Wenn Sie wenig Budget, aber freie Wochenenden haben, ist er oft die vernünftigere Wahl. Rechnen Sie aber Ihre eigene Zeit ehrlich mit, am besten mit Ihrem Stundensatz. Der verlinkte Baukasten-Vergleich enthält dafür eine 3-Jahres-Rechnung.

Was eine Website für Selbstständige kostet

Methode: Wir haben Pakete deutscher Anbieter ausgewählt, die einen Festpreis für kleine Websites auf der eigenen Website veröffentlichen und die wir bereits für unsere Preisübersicht recherchiert hatten. Alle Angaben haben wir am 18. Oktober 2026 auf den Anbieterseiten erneut geprüft. Keine Testbestellungen, keine Anfragen, keine Qualitätsbewertung. Sortiert nach Einstiegspreis.

Anbieter und PaketPreis laut AnbieterUmfangLaufende Kosten laut Seite
JPKWeb, Starterab 400 € einmalig (MwSt.-Angabe nicht gefunden)1–5 SeitenHosting 10 € und Wartung 29,90 € pro Monat, jeweils 12 Monate Laufzeit
Style Your Business, Business899 € einmalig inkl. 19 % USt.bis 6 Seiten, auf Wix, Wix Studio oder SquareHosting ohne Werbung ab 23 € pro Monat oder 199 € im Jahr bei Vorauszahlung (für eigene Domain nötig)
Ichii, Firmenwebsite790 € netto einmalig (940,10 € brutto)bis zu 10 Seiten, eine SpracheTechnische Wartung ab 29 € netto pro Monat, separat
Alber Marketing, Website-Komplettpaket999 € einmalig zzgl. MwSt.bis zu 5 Unterseiten3 Monate Wartung inklusive, danach 19,90 € bzw. 29,90 € pro Monat (die Seite nennt beides)

Rechtstexte regeln die Anbieter unterschiedlich: JPKWeb schließt sie aus, Style Your Business bietet ein optionales DSGVO-Paket für 99 € an, Alber Marketing nennt „Rechtssichere Datenschutzerklärung, Impressum, Cookie-Consent“ als Teil des Pakets, bei Ichii gehört das Verfassen von Rechtstexten nicht zum Paket. Neue Texte kosten meist extra, bei Alber Marketing etwa 149 € je Seite. Die ganze Bandbreite von 500 € bis über 5.000 € und was sich darin jeweils ändert, zeigt der Beitrag Website für 500, 1.000 oder 5.000 Euro.

Kleinunternehmer: brutto vergleichen

Viele Selbstständige nutzen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Ihre Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet.

Die Kehrseite: Für steuerfreie Umsätze ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die Umsatzsteuer auf der Rechnung Ihres Webdesigners ist für Sie also echter Aufwand. Vergleichen Sie Nettopreise deshalb immer mit 19 % Aufschlag, und klären Sie Details mit Ihrer Steuerberatung.

Beispiel

Rechenbeispiel (hypothetisch): Texterin als Kleinunternehmerin

Eine selbstständige Texterin nutzt die Kleinunternehmerregelung. Sie braucht fünf Seiten nach der Sitemap oben. Texte schreibt sie selbst, ein Porträtfoto liegt vor, Arbeitsproben hat sie von drei Kunden freigeben lassen.

Sie vergleicht nur den einmaligen Preis und rechnet alles auf brutto um (Stand 18. Oktober 2026):

  • Style Your Business, Business (bis 6 Seiten): 899 € inkl. USt.
  • Ichii, Firmenwebsite (bis 10 Seiten): 790 € netto × 1,19 = 940,10 €
  • Alber Marketing, Komplettpaket (bis 5 Unterseiten): 999 € netto × 1,19 = 1.188,81 €

Brutto liegen Style Your Business und Ichii nah beieinander, Alber Marketing liegt 248,71 € über Ichii. Der Umfang unterscheidet sich aber: 6, 10 und 5 Seiten. Für eine eigene Domain braucht sie bei Style Your Business zusätzlich das werbefreie Hosting: ab 23 € im Monat, bei Vorauszahlung 199 € im Jahr. Bei Ichii und Alber Marketing fragt sie Hosting und Domain einzeln ab und rechnet alle laufenden Posten auf drei Jahre hoch, bevor sie entscheidet.

Wartung: wie viel Aufwand danach bleibt

Nach dem Start entstehen zwei Arten von Arbeit. Die technische Seite umfasst Updates, Sicherheit, Backups und Hosting. Die inhaltliche Seite betrifft neue Arbeitsproben, Preise, Verfügbarkeit und gelegentlich einen Text.

Für Selbstständige ist die zweite Seite die wichtigere. Klären Sie vor der Beauftragung, wie Sie Inhalte ändern: selbst über ein Redaktionssystem, per E-Mail an den Dienstleister oder gegen Aufwand. Planen Sie realistisch ein bis zwei kurze Termine im Quartal ein, um Verfügbarkeit, Proben und Preise zu prüfen.

Bei Ichii wird technische Wartung separat ab 29 € netto pro Monat angeboten; der Umfang wird individuell vereinbart. Ein Baukasten nimmt Ihnen die technische Seite ab, bindet Sie aber an die Plattform.

Wie Sie einen Anbieter auswählen

Für einen Ein-Personen-Betrieb sind drei Fragen besonders wichtig: Wer liefert Texte und Bilder? Auf wen laufen Domain und Hosting? Was kostet es, wenn nach dem Start etwas geändert werden soll? Die vollständige Liste mit 15 Fragen, Warnsignalen und einer Vorlage finden Sie im Beitrag Die richtige Webdesign-Agentur finden.

Bevor Sie anfragen, sollten Ihre Unterlagen bereitliegen. Das spart Abstimmungsrunden und macht Angebote vergleichbar.

Vorlage

Was ich vor der Anfrage bereitlege

  • Ein Satz: Ich biete [Leistung] für [Zielgruppe] an, damit [Ergebnis].
  • Bisherige Website oder Profil (falls vorhanden), z. B. Link zu LinkedIn oder einem Branchenportal
  • Zwei bis drei Websites, die mir gefallen, mit je einem Satz, warum
  • Liste der Seiten nach der 5-Seiten-Sitemap, mit Vermerk „Text vorhanden“ oder „Text fehlt“
  • Drei Kernleistungen mit Preis, Preisrahmen oder „ab“-Preis
  • Fünf bis zehn Arbeitsproben oder Referenzen mit Freigabe der Kunden
  • Porträtfoto in guter Auflösung und mit geklärten Nutzungsrechten
  • Logo oder Farbwünsche (falls vorhanden)
  • Gewünschte Domain und wer sie aktuell hält
  • Kontaktweg: Formular, E-Mail, Telefon, Terminlink und Antwortzeit
  • Impressumsangaben: Name, Anschrift, ggf. Kammer, Berufsbezeichnung, USt-IdNr., Berufshaftpflicht
  • Budget brutto oder netto, Kleinunternehmer ja oder nein
  • Wunschtermin und Zeiten, in denen ich für Rückfragen erreichbar bin

Wann Ichii passt – und wann nicht

Ichii baut Firmenwebsites zum Festpreis: 790 € netto einmalig für bis zu 10 Seiten in einer Sprache. Enthalten sind die Sichtung Ihrer bisherigen Website oder Unterlagen, die Auswahl und Neuordnung vorhandener Inhalte mit leichter sprachlicher Überarbeitung, ein an Ihre Markenrichtung angepasstes Designsystem, die mobile Umsetzung, die vereinbarte Kontaktfunktion und eine Korrekturrunde. Die Zusammenarbeit läuft per E-Mail und deutschlandweit aus der Ferne.

Ichii passt, wenn Sie eine Solo-Website mit bis zu 10 Seiten brauchen und Texte, Fotos und Arbeitsproben weitgehend vorliegen. Sie zeigen uns Ihre bisherige Website und Beispiele, die Ihnen gefallen. Wir kümmern uns um die technische Umsetzung im vereinbarten Leistungsumfang. Der erste Entwurf kommt innerhalb von 7 Werktagen, sobald der Umfang bestätigt ist und die nötigen Unterlagen vorliegen.

Ichii passt weniger, wenn:

  • Ihr Budget sehr knapp ist und Sie gern selbst gestalten. Dann ist ein Baukasten oft die bessere Wahl.
  • Sie Texte, Positionierung oder Fotos erst entwickeln müssen. Umfangreiche neue Texte und neue Fotos werden separat angeboten; eine Texterin oder ein Fotograf kann hier sinnvoller sein.
  • Sie eine zweite Sprache brauchen, etwa als Übersetzerin mit englischsprachigen Kunden. Weitere Sprachen werden separat angeboten.
  • Sie einen Shop, ein Buchungssystem mit eigener Logik oder mehr als 10 Seiten planen.

Das Verfassen von Impressum und Datenschutzerklärung gehört bei Ichii nicht zum Paket. Die Angaben aus dem Abschnitt zum Impressum bereiten Sie selbst vor oder lassen sie von einer Fachperson erstellen.

Ihr nächster Schritt

Gehen Sie die 5-Seiten-Sitemap durch und vermerken Sie, welche Inhalte schon vorliegen. Füllen Sie dann die Checkliste aus. Mit beidem können Sie Angebote von Baukasten bis Agentur sauber vergleichen. Den Leistungsumfang des Festpreises finden Sie auf der Seite Firmenwebsite zum Festpreis.

Quellen

  1. § 5 DDG Allgemeine Informationspflichten — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  2. Informationspflichten im Internet – Die Impressumspflicht — IHK Chemnitz, Stand 02/2026, abgerufen am 18.10.2026
  3. § 2 DL-InfoV — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  4. § 36 VSBG — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  5. § 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  6. § 19 UStG — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  7. § 15 UStG — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  8. DENIC-Domainrichtlinien — DENIC eG, Fassung April 2026, abgerufen am 18.10.2026
  9. DENIC-Domainbedingungen — DENIC eG, Fassung Januar 2026, abgerufen am 18.10.2026
  10. Preise — JPKWeb, abgerufen am 18.10.2026
  11. Website erstellen lassen — Style Your Business, abgerufen am 18.10.2026
  12. Website-Komplettpaket — Alber Marketing, abgerufen am 18.10.2026

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