Projektplanung13 Min. Lesezeit
Die richtige Webdesign-Agentur finden: 15 Fragen vor der Beauftragung
Veröffentlicht Von Ichii GmbH
Inhalt
- Wo Sie passende Anbieter finden
- Referenzen und Portfolio richtig prüfen
- Passung und Erfahrung (Fragen 1–3)
- Umfang und Inhalte (Fragen 4–6)
- Technik und Eigentum (Fragen 7–9)
- Recht und Datenschutz (Fragen 10–12)
- Zusammenarbeit und nach dem Launch (Fragen 13–15)
- Die 15 Fragen als Vorlage
- Ichii ist einer von mehreren Anbietern
- Nächster Schritt
Die richtige Webdesign-Agentur finden Sie selten über Preise oder schöne Referenzbilder allein. Hilfreicher ist ein kurzes Vorgespräch oder eine E-Mail mit denselben Fragen an zwei bis vier Anbieter. Wer konkret, schriftlich und ohne Ausweichen antwortet, kommt auf Ihre Liste für ein Angebot. Wer bei Umfang, Eigentum oder Datenschutz vage bleibt, eher nicht.
Dieser Leitfaden ist für die Phase davor: Sie haben noch keine Angebote, sondern eine Handvoll Namen. Die 15 Fragen unten sind in fünf Gruppen sortiert, jeweils mit dem Grund, einer guten Antwort und einem Warnsignal. Wenn Sie später konkrete Angebote nebeneinanderlegen, hilft der Leitfaden Website-Angebote vergleichen mit einer Zeile-für-Zeile-Vorlage.
Kurz gesagt
- Suchen Sie zuerst zwei bis vier Anbieter, die zu Größe und Art Ihres Projekts passen, und holen Sie erst dann Angebote ein.
- Stellen Sie allen dieselben 15 Fragen, am besten schriftlich. Die Vorlage unten können Sie kopieren.
- Prüfen Sie Referenzen live: Läuft die Website noch, gehört sie einem echten Unternehmen, und war es ein Kundenauftrag?
- Achten Sie besonders auf Nutzungsrechte (§ 31 UrhG), Domain und Zugänge, Rechtstexte, Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) und Einwilligungen (§ 25 TDDDG).
- Agenturverzeichnisse sind für Auftraggeber kostenlos, werden aber von Agenturen bezahlt. Sie sind ein Startpunkt, kein neutraler Qualitätsnachweis.
Wo Sie passende Anbieter finden
Für eine kleine Firmenwebsite reichen meist drei Quellen: Empfehlungen aus Ihrem Umfeld, Websites, die Ihnen gefallen, und eine gezielte Suche nach Anbietern für Ihre Projektart. Bei Websites, die Ihnen gefallen, steht manchmal im Footer oder im Impressum, wer sie gebaut hat. Wenn nicht, dürfen Sie das Unternehmen auch einfach fragen. Einen Überblick über zwölf Anbieter für kleine Unternehmen mit veröffentlichten Preisen gibt der Vergleich von Webdesign-Anbietern.
Daneben gibt es Agenturverzeichnisse und Vermittlungsplattformen. Zwei Beispiele, so wie sie sich auf ihren eigenen Seiten beschreiben (geprüft am 18. Oktober 2026):
| Plattform | Was sie ist | Für Auftraggeber | Wie sie sich finanziert |
|---|---|---|---|
| agenturtipp.de | Verzeichnis und Vermittlung für Marketing- und IT-Dienstleister, betrieben von der Sumodo UG (haftungsbeschränkt), Leonberg | laut Seite „kostenlos & unverbindlich“, mit Agenturmatching und Filtern nach Leistung und Region | Agenturen buchen Mitgliedschaften in drei Stufen (laut Seite ab 39 €, 89 € oder 249 € pro Monat bei jährlicher Zahlung, ohne Angabe zu netto oder brutto) und können zusätzlich Leads kaufen, laut Seite ab 30 € pro Stück |
| sortlist.de | beschreibt sich als Lead-Generierungs- und Wachstumsplattform für Agenturen, Auftraggeber stellen ein Projekt ein und erhalten passende Agenturen vorgeschlagen | laut FAQ „völlig kostenlos“ | laut FAQ finanzieren Agenturen den Dienst, es gibt ein kostenloses Profil und einen bezahlten Tarif (laut Preisseite 129 € pro Monat, ohne Angabe zu netto oder brutto) mit Credits für Klicks und Geschäftsmöglichkeiten |
Daran ist nichts Unredliches, aber es verändert, was Sie sehen. Sie sehen die Anbieter, die sich eingetragen haben, und bezahlte Profile können mehr Sichtbarkeit bekommen. Agenturtipp weist selbst darauf hin, dass nicht alle Agenturen gelistet sind. Nutzen Sie solche Plattformen deshalb, um Namen zu sammeln, und prüfen Sie die Anbieter danach selbst.
Ob für Ihr Projekt eher eine Agentur oder ein einzelner Webdesigner passt, behandelt Webdesign-Agentur oder Freelancer. Die Fragen unten funktionieren für beide.
Referenzen und Portfolio richtig prüfen
Ein Portfolio zeigt, was ein Anbieter zeigen möchte. Mit fünf Minuten pro Referenz erfahren Sie mehr:
- Öffnen Sie die Website live, nicht nur das Vorschaubild. Läuft sie noch, und sieht sie aus wie im Portfolio?
- Testen Sie sie auf dem Smartphone: Lesbarkeit, Menü, Kontaktformular, Ladezeit.
- Sehen Sie ins Impressum der Referenz: Gibt es das Unternehmen, und passt es zu dem, was der Anbieter beschreibt?
- Fragen Sie, ob es ein bezahlter Kundenauftrag war oder ein eigenes Projekt, ein Konzept oder eine Übungsarbeit.
- Fragen Sie, was genau der Anbieter gemacht hat: Design, Umsetzung, Texte, Fotos oder alles.
- Achten Sie darauf, ob die Referenzen zu Ihrer Projektgröße passen. Ein großer Konzernauftritt sagt wenig über eine Website mit acht Seiten.
Eigene Projekte sind als Arbeitsprobe völlig legitim, sie sollten nur so benannt sein. Neue Anbieter haben oft wenige Referenzen. Das ist kein Ausschlussgrund, wenn sie das offen sagen und dafür Umfang und Ablauf besonders klar beschreiben.
Passung und Erfahrung (Fragen 1–3)
1. Für welche Art von Unternehmen und Projekten arbeiten Sie typischerweise?
Warum: Ein Anbieter, der vor allem große Relaunches betreut, kalkuliert und arbeitet anders als jemand, der kleine Firmenwebsites baut. Beides ist in Ordnung, solange es zu Ihnen passt.
Gute Antwort: konkrete Projektgrößen und Beispiele, auch die ehrliche Aussage, wofür man nicht der Richtige ist.
Warnsignal: „Wir machen alles“, ohne Schwerpunkt und ohne Beispiel in Ihrer Größenordnung.
2. Welche der gezeigten Projekte waren Kundenaufträge, und was haben Sie dabei gemacht?
Warum: So trennen Sie eigene Arbeit von zugekauften Leistungen und Kundenaufträge von Eigenprojekten.
Gute Antwort: pro Referenz eine klare Rolle, etwa „Design und Umsetzung, Texte vom Kunden“.
Warnsignal: ausweichende Antworten oder Referenzen, die online nicht mehr erreichbar sind und nicht erklärt werden.
3. Wer arbeitet konkret an meinem Projekt, und geben Sie Teile an Dritte weiter?
Warum: Sie möchten wissen, wer Ihre Ansprechperson ist und ob Design, Programmierung oder Hosting bei Subunternehmern liegen. Das ist auch für den Datenschutz relevant (Frage 11).
Gute Antwort: eine benannte Ansprechperson und eine offene Aussage zu externen Partnern.
Warnsignal: Sie erfahren erst nach der Beauftragung, dass jemand anderes baut.
Umfang und Inhalte (Fragen 4–6)
4. Was brauchen Sie von mir, um ein belastbares Angebot zu machen?
Warum: Die Gegenfrage zeigt, wie sorgfältig später gearbeitet wird. Ohne Seitenliste, Ziel und vorhandene Inhalte kann niemand seriös kalkulieren.
Gute Antwort: Der Anbieter fragt nach Ihrer bisherigen Website, einer Seitenliste, Beispielen, die Ihnen gefallen, Funktionen und Termin. Was in so ein Briefing gehört, zeigt die Vorlage für ein Website-Briefing.
Warnsignal: ein Pauschalpreis nach zwei Sätzen, ohne eine einzige Rückfrage.
5. Wer erstellt Texte und Bilder, und was gilt, wenn ich noch nichts habe?
Warum: Inhalte sind oft der größte Unterschied zwischen zwei Angeboten und die häufigste Ursache für Verzögerungen.
Gute Antwort: eine klare Trennung, etwa „Wir überarbeiten Ihre vorhandenen Texte leicht, neue Texte und Fotos bieten wir separat an“.
Warnsignal: „Das kriegen wir schon hin“, ohne zu sagen, wer schreibt, wer fotografiert und ob Bildlizenzen enthalten sind.
6. Wie viele Korrekturrunden sind vorgesehen, und wie gehen Sie mit Wünschen außerhalb des Umfangs um?
Warum: Unbegrenzte Änderungen gibt es selten. Wichtig ist, dass Sie vorher wissen, was eine zusätzliche Runde oder Seite kostet und ob der Preis fest oder geschätzt ist.
Gute Antwort: eine Zahl für die Korrekturrunden und ein beschriebenes Verfahren für Zusatzwünsche, etwa ein kurzes Nachtragsangebot vor der Umsetzung.
Warnsignal: „Änderungen nach Absprache“ ohne jede Angabe zu Preis oder Verfahren.
Technik und Eigentum (Fragen 7–9)
7. Mit welcher Technik bauen Sie, und warum passt sie zu meinem Projekt?
Warum: Ob Baukasten, WordPress oder individuelle Programmierung: Die Technik entscheidet darüber, wer die Website später pflegen kann und was laufend kostet.
Gute Antwort: eine Begründung, die sich auf Ihr Projekt bezieht, und eine Aussage, ob andere Fachleute die Website später weiterbetreuen könnten.
Warnsignal: ein eigenes, nicht dokumentiertes System, das nur dieser Anbieter bedienen kann, ohne dass das offen gesagt wird.
8. Auf wen laufen Domain und Hosting, und erhalte ich die Zugänge?
Warum: Wer die Domain kontrolliert, kontrolliert Ihre Website und oft auch Ihre E-Mail-Adressen. Ein späterer Wechsel ist deutlich einfacher, wenn beides auf Sie läuft oder klar geregelt ist.
Gute Antwort: Domain auf Ihren Namen oder Ihr Unternehmen, Zugangsdaten zur Übergabe, und falls der Anbieter hostet, ein klar beschriebener Vertrag mit Kosten und Kündigung.
Warnsignal: „Die Domain läuft über uns, das ist einfacher“, ohne schriftliche Regelung für den Fall eines Wechsels.
9. Welche Nutzungsrechte erhalte ich an Design, Code und Bildern?
Warum: Design, Code und Fotos können urheberrechtlich geschützt sein. Ein Nutzungsrecht kann nach § 31 Abs. 1 UrhG einfach oder ausschließlich und räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, richtet sich ihr Umfang nach § 31 Abs. 5 UrhG nach dem gemeinsamen Vertragszweck. Was Sie später vorhaben, etwa Änderungen durch einen anderen Anbieter, sollte deshalb ausdrücklich im Vertrag stehen.
Gute Antwort: eine schriftliche Aussage, welche Rechte Sie erhalten, ob Sie die Website bearbeiten lassen dürfen und wie Bildlizenzen geregelt sind.
Warnsignal: nur mündlich „Das gehört dann alles Ihnen“, oder Rechte, die mit dem Ende eines Wartungsvertrags erlöschen, ohne dass das vorher deutlich gesagt wird.
Recht und Datenschutz (Fragen 10–12)
Die folgenden Punkte sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheit lassen Sie sich anwaltlich oder von einer Datenschutzfachkraft beraten.
10. Wer liefert Impressum und Datenschutzerklärung?
Warum: Für geschäftsmäßige digitale Dienste verlangt § 5 DDG bestimmte Angaben, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen, etwa Name, Anschrift und eine Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme. Eine Datenschutzerklärung ist nach Art. 13 DSGVO in der Regel ebenfalls nötig, sobald personenbezogene Daten erhoben werden.
Gute Antwort: eine klare Zuständigkeit. Viele Webdesigner bauen die Seiten technisch ein, die Texte liefern Sie selbst oder Ihre Beratung. Das ist in Ordnung, wenn es so im Angebot steht.
Warnsignal: Versprechen wie „rechtssicher garantiert“, ohne zu sagen, wer die Texte erstellt und prüft.
11. Schließen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, wenn Sie hosten oder warten?
Warum: Wer in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, etwa Formularanfragen auf einem Server, den der Anbieter betreibt, ist in der Regel Auftragsverarbeiter. Art. 28 DSGVO verlangt dann, dass der Auftragsverarbeiter hinreichende Garantien bietet und die Verarbeitung auf einem Vertrag oder einem anderen Rechtsinstrument beruht, der unter anderem Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung festlegt.
Gute Antwort: „Ja, wir stellen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung bereit, und unser Hosting liegt bei …“, mit Nennung der eingesetzten Dienstleister.
Warnsignal: „Brauchen wir nicht“, obwohl der Anbieter Server, Formulare oder Backups mit Kundendaten betreibt.
12. Welche externen Dienste binden Sie ein, und wie lösen Sie die Einwilligung?
Warum: Nach § 25 Abs. 1 TDDDG ist das Speichern von Informationen auf dem Gerät der Besucher oder der Zugriff darauf grundsätzlich nur mit Einwilligung zulässig. Eine Ausnahme gilt nach Abs. 2 unter anderem, wenn es unbedingt erforderlich ist, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen. Analyse-Tools, Karten, Videos oder Chat-Widgets können außerdem Daten an Dritte übertragen.
Gute Antwort: eine Liste der geplanten Dienste und eine Aussage, ob ein Einwilligungsbanner nötig ist und wer es einrichtet. Wer nichts davon braucht, kann oft ganz darauf verzichten.
Warnsignal: Tracking und eingebettete Dienste „standardmäßig dabei“, ohne dass das Thema Einwilligung angesprochen wird.
Zusammenarbeit und nach dem Launch (Fragen 13–15)
13. Wie läuft das Projekt ab, und wie kommunizieren wir?
Warum: Viele Projekte verzögern sich nicht wegen der Technik, sondern weil Freigaben und Inhalte fehlen. Ein beschriebener Ablauf zeigt, wann Sie gefragt sind.
Gute Antwort: Schritte mit Ihren Aufgaben, ein Kommunikationsweg (etwa E-Mail) und ein realistischer Zeitrahmen, der ausdrücklich von der Lieferung Ihrer Inhalte abhängt.
Warnsignal: ein fester Launch-Termin, bevor Umfang und Inhalte überhaupt geklärt sind.
14. Was passiert nach dem Launch, und was kostet das?
Warum: Websites brauchen Updates, Sicherheitspflege und gelegentliche Änderungen. Laufende Kosten, Laufzeiten und Kündigungsfristen gehören vor die Beauftragung, nicht danach. Was Wartung typischerweise umfasst, erklärt Website-Wartung: Was sie umfasst und was extra kostet.
Gute Antwort: Wartung als separat beschriebene Leistung mit Umfang und Preis, und die Aussage, ob Sie sie brauchen oder auch selbst übernehmen können.
Warnsignal: eine Pflicht-Wartung mit langer Laufzeit, die erst im Kleingedruckten auftaucht.
15. Wie läuft ein Wechsel ab, wenn wir später nicht mehr zusammenarbeiten?
Warum: Die Frage klingt unhöflich, ist aber die beste Probe für alle anderen Antworten. Wer Domain, Zugänge, Inhalte und Rechte sauber geregelt hat, kann sie ruhig beantworten.
Gute Antwort: eine konkrete Beschreibung, was Sie erhalten (Zugänge, Inhalte, Dateien oder Export) und was gegebenenfalls kostet.
Warnsignal: Schweigen, Druck oder der Hinweis, das sei „noch nie vorgekommen“.
Achtung
Vorsicht bei Ranking-Versprechen
Google schreibt in seinem eigenen Leitfaden zur Auswahl von SEO-Dienstleistern: „No one can guarantee a #1 ranking on Google.“ Wer Ihnen beim Erstgespräch Platz 1 garantiert, verspricht etwas, das niemand zusagen kann. Wenn Sie eine bestehende Website ablösen, ist ein sauberer Umgang mit alten Adressen wichtiger, siehe Website-Relaunch ohne Sichtbarkeitsverlust.
Die 15 Fragen als Vorlage
Kopieren Sie die Tabelle, schicken Sie die Fragen an Ihre zwei bis vier Kandidaten und tragen Sie die Antworten ein. Markieren Sie jede Antwort mit „klar“, „unklar“ oder „Warnsignal“. Wer viele „unklar“ hat, bekommt eine Rückfrage. Wer mehrere Warnsignale hat, fällt raus.
Vorlage
15 Fragen an Webdesign-Anbieter
| Frage | Anbieter A | Anbieter B | Anbieter C |
|---|---|---|---|
| 1. Für welche Unternehmen und Projektgrößen arbeiten Sie typischerweise? | … | … | … |
| 2. Welche gezeigten Projekte waren Kundenaufträge, und was haben Sie dabei gemacht? | … | … | … |
| 3. Wer arbeitet an meinem Projekt, und geben Sie Teile an Dritte weiter? | … | … | … |
| 4. Was brauchen Sie von mir für ein belastbares Angebot? | … | … | … |
| 5. Wer erstellt Texte und Bilder, und was gilt, wenn ich noch nichts habe? | … | … | … |
| 6. Wie viele Korrekturrunden gibt es, und wie werden Zusatzwünsche abgerechnet? | … | … | … |
| 7. Mit welcher Technik bauen Sie, und könnten andere die Website später betreuen? | … | … | … |
| 8. Auf wen laufen Domain und Hosting, und erhalte ich alle Zugänge? | … | … | … |
| 9. Welche Nutzungsrechte erhalte ich an Design, Code und Bildern (schriftlich)? | … | … | … |
| 10. Wer liefert Impressum und Datenschutzerklärung? | … | … | … |
| 11. Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, wenn Sie hosten oder warten? | … | … | … |
| 12. Welche externen Dienste binden Sie ein, und wie wird die Einwilligung gelöst? | … | … | … |
| 13. Wie läuft das Projekt ab, und wann bin ich mit Inhalten und Freigaben gefragt? | … | … | … |
| 14. Was kostet die Betreuung nach dem Launch, mit welcher Laufzeit? | … | … | … |
| 15. Was erhalte ich, wenn wir später nicht mehr zusammenarbeiten? | … | … | … |
Erst wenn zwei oder drei Anbieter übrig sind, holen Sie Angebote ein. Dann sind die Angebote auch vergleichbarer, weil alle dieselben Informationen von Ihnen bekommen haben.
Beispiel
Beispiel (hypothetisch): Aus fünf Namen werden zwei
Ein Steuerbüro mit acht Mitarbeitenden sammelt fünf Namen: zwei Empfehlungen, zwei aus einem Verzeichnis, einen aus dem Impressum einer Website, die gefällt. Es schickt allen die 15 Fragen per E-Mail. Ein Anbieter antwortet nicht. Einer nennt einen Preis, ohne eine Rückfrage zu stellen. Einer möchte die Domain auf sich selbst registrieren und kann zu Frage 15 nichts sagen. Zwei Anbieter antworten konkret und fragen nach Seitenliste und bisherigen Texten. Nur diese beiden bekommen das Briefing für ein Angebot.
Ichii ist einer von mehreren Anbietern
Dieser Leitfaden wird von Ichii veröffentlicht, und Ichii baut selbst Websites und kleine Web-Apps. Die Fragen gelten deshalb ausdrücklich auch für uns. Einige beantworten wir schon öffentlich: Eine Firmenwebsite kostet einmalig 790 € netto, mit bis zu 10 Seiten in einer Sprache und einer Korrekturrunde. Wir sichten Ihre bisherige Website oder Ihre Unterlagen, wählen passende vorhandene Inhalte aus, ordnen sie neu und überarbeiten sie leicht. Umfangreiche neue Texte, Übersetzungen, weitere Sprachen und Fotos bieten wir separat an. Das Verfassen von Impressum und Datenschutzerklärung gehört nicht dazu. Technische Wartung gibt es separat ab 29 € pro Monat netto, mit individuell vereinbartem Umfang. Alles andere, etwa Fragen zu Hosting und Übergabe, halten wir im Angebot schriftlich fest.
Wir passen nicht für jedes Projekt. Für einen mehrsprachigen Relaunch mit 40 Seiten, einen Shop oder ein Projekt mit viel neuer Texterstellung ist eine größere Agentur mit Redaktion meist die bessere Wahl. Für eine Hobbyseite reicht oft ein Baukasten.
Nächster Schritt
Sammeln Sie drei bis fünf Namen, prüfen Sie die Referenzen live und schicken Sie allen dieselben Fragen. Mit den zwei oder drei Anbietern, die klar geantwortet haben, gehen Sie in die Angebotsphase. Wenn Sie Ihre Fragen direkt an uns schicken möchten, nutzen Sie die Projektanfrage.
Quellen
- § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung — Intersoft Consulting, dsgvo-gesetz.de (inoffizielle Textfassung), abgerufen am 18.10.2026
- Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter — Intersoft Consulting, dsgvo-gesetz.de (inoffizielle Textfassung), abgerufen am 18.10.2026
- § 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- Do You Need an SEO? Tips for Hiring an SEO — Google Search Central, abgerufen am 18.10.2026
- Mitgliedschaften für Agenturen — agenturtipp.de (Sumodo UG), abgerufen am 18.10.2026
- Agenturtipp.de Startseite — agenturtipp.de (Sumodo UG), abgerufen am 18.10.2026
- So funktioniert Sortlist für Kunden — Sortlist, abgerufen am 18.10.2026
- Sortlist – Pricing für Agenturen — Sortlist, abgerufen am 18.10.2026
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