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Website für Startups: Was Sie zum Start wirklich brauchen – und was warten kann

Veröffentlicht Von Ichii GmbH

Inhalt
  1. Drei Stufen: Landingpage, Launch-Website, Produkt
  2. Wer Ihre Website liest und was er sucht
  3. Rechtliche Grundlagen ab dem ersten Tag
  4. Name, Domain und Marke prüfen, bevor Sie gestalten
  5. Deutsch, Englisch oder beides?
  6. Messen ab dem ersten Tag, mit Einwilligung
  7. Was Sie jetzt ausgeben und was später: der Stufenplan
  8. Landingpage-Baukasten oder eigene Website?
  9. Website, kleine Web-App oder echter Produktaufbau
  10. Launch-Checkliste für Ihre Startup-Website

Ein junges Startup braucht zum Start selten eine große Website. Es braucht eine glaubwürdige Seite, die in wenigen Sekunden sagt, welches Problem Sie lösen, für wen, und was Besucher jetzt tun sollen: sich auf eine Warteliste setzen, eine Demo anfragen oder Kontakt aufnehmen. Dazu kommen von Tag eins an ein korrektes Impressum, eine passende Datenschutzerklärung und, falls Sie Tracking einsetzen, eine Einwilligung.

Alles andere lässt sich staffeln. Ein Blog, eine Karriereseite mit eigenem Bewerbungsprozess, eine zweite Sprache oder ein individuelles Markendesign können warten, bis Sie wissen, wer Ihre Kunden sind. Die wichtigste Unterscheidung treffen Sie früh: Brauchen Sie eine Website, die Ihr Produkt erklärt, oder schon das Produkt selbst als Web-App? Das sind zwei verschiedene Projekte mit sehr unterschiedlichen Budgets.

Dieser Leitfaden ordnet die drei typischen Stufen ein, zeigt in einem Stufenplan, was Sie jetzt und was später ausgeben, und endet mit einer Launch-Checkliste.

Kurz gesagt

  • Drei Stufen trennen: Landingpage mit Warteliste, Launch-Website, Produkt als Web-App. Jede Stufe hat ein anderes Ziel und ein anderes Budget.
  • Zum Start reichen meist eine klare Botschaft, ein Handlungsaufruf, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung.
  • Pflichten gelten auch für eine einzelne Landingpage: Impressum nach § 5 DDG, Informationen nach Art. 13 DSGVO, Einwilligung nach § 25 TDDDG bei nicht erforderlichem Tracking.
  • Prüfen Sie Domain und Namen gegen das Markenregister, bevor Sie Geld in Logo und Website stecken.
  • Eine Website ist kein Produkt. Wer eine Web-App braucht, sollte sie getrennt planen und eng begrenzen.

Drei Stufen: Landingpage, Launch-Website, Produkt

Die meisten Missverständnisse in Startup-Webprojekten entstehen, weil drei verschiedene Dinge „Website“ genannt werden. Trennen Sie sie bewusst.

StufeWofür sie da istTypischer InhaltWann sie reicht
Landingpage / WartelisteInteresse testen, erste Kontakte sammelneine Seite: Problem, Lösung, Zielgruppe, ein Formular, Impressum, Datenschutzvor dem Produktstart, solange Sie Ihr Angebot noch schärfen
Launch-WebsiteAngebot erklären, Vertrauen aufbauen, Anfragen erhaltenwenige Seiten: Produkt, für wen, Team, Preise oder Demo, Kontakt, Presse, Rechtlicheswenn Kunden kaufen, testen oder anfragen können
Produkt als Web-Appdie eigentliche Leistung erbringenAnmeldung, Nutzerdaten, Abläufe, Rollenwenn Ihr Produkt selbst Software im Browser ist

Die ersten beiden Stufen sind Marketing. Die dritte ist Produktentwicklung. Ob Ihre Idee wirklich eine eigene Web-App braucht oder eine Website plus ein fertiges Tool genügt, klärt der Beitrag Website oder Web-App: Was braucht Ihr Unternehmen wirklich?. Welche Funktionen in die erste Produktversion gehören, behandelt MVP: Welche Funktionen gehören in die erste Version Ihrer Web-App?. Dieser Artikel konzentriert sich auf die Website drumherum.

Landingpage mit Warteliste

Eine Landingpage hat ein einziges Ziel. Sie erklärt das Problem, das Sie lösen, nennt die Zielgruppe und bittet um eine Handlung, etwa eine Eintragung in die Warteliste. Mehr Seiten lenken in dieser Phase eher ab.

Wer E-Mail-Adressen sammelt, verarbeitet personenbezogene Daten. Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, müssen Sie diese nach Art. 7 DSGVO nachweisen können, und sie kann jederzeit widerrufen werden. Ein Bestätigungsverfahren per E-Mail und ein Abmeldelink in jeder Nachricht sind deshalb sinnvolle Bausteine. Lassen Sie den genauen Ablauf im Zweifel prüfen.

Launch-Website

Sobald Kunden kaufen, testen oder einen Termin buchen können, wächst die Seite auf einige wenige Unterseiten. Typisch sind: eine Startseite mit der Kernbotschaft, eine Seite zum Produkt oder Angebot, eine Seite zum Team, eine Kontakt- oder Demo-Seite und die Rechtstexte. Eine Presse- und eine Karriereseite können als schlichte Seiten mit Kontaktadresse beginnen.

Produkt als Web-App

Ist Ihr Produkt eine Software, die im Browser läuft, mit Anmeldung, gespeicherten Nutzerdaten und Abläufen, dann ist das kein Website-Projekt mehr. Es braucht ein eigenes Briefing, eine eigene Budgetplanung und eigene Sicherheits- und Datenschutzüberlegungen. Womit Sie bei den Kosten rechnen müssen, zeigt Was kostet eine Web-App?.

Wer Ihre Website liest und was er sucht

Eine frühe Startup-Website wird von sehr verschiedenen Menschen besucht. Statt für alle eine eigene Seite zu bauen, prüfen Sie, ob jede Gruppe ihre wichtigste Frage beantwortet bekommt.

BesucherSeine wahrscheinlichste FrageWo die Antwort stehen kann
Erste KundenLöst das mein Problem, und was muss ich als Nächstes tun?Startseite, Handlungsaufruf, Preise oder Demo-Anfrage
InvestorenWer steckt dahinter, und was genau ist das Produkt?Team-Abschnitt, klare Produktbeschreibung, Kontakt
PresseGibt es eine Ansprechperson, Fakten und Bildmaterial?einfache Presseseite mit Kontakt und Kurzbeschreibung
BewerberWas macht das Team, und wie bewerbe ich mich?Team- oder Karriere-Abschnitt mit Kontaktweg

Das sind naheliegende Fragen, keine Studienergebnisse. Eine Website ersetzt weder ein Pitch-Deck noch ein Gespräch. Sie sollte aber nichts enthalten, was diesen Gesprächen widerspricht, etwa veraltete Teamangaben oder Funktionen, die es noch nicht gibt.

Achtung

Nichts versprechen, was es noch nicht gibt

Kundenlogos, Zitate oder Zahlen gehören nur auf die Seite, wenn sie echt und freigegeben sind. Kündigen Sie geplante Funktionen als geplant an. Eine ehrliche „Bald verfügbar“-Seite schadet weniger als ein Versprechen, das Besucher beim ersten Test enttäuscht.

Rechtliche Grundlagen ab dem ersten Tag

Rechtliche Pflichten hängen nicht davon ab, wie groß oder fertig Ihre Website ist. Sie gelten auch für eine einzelne Landingpage. Die folgenden Punkte sind ein Überblick, keine Rechtsberatung.

Impressum nach § 5 DDG

Wer geschäftsmäßig digitale Dienste anbietet, muss nach § 5 DDG unter anderem Name und Anschrift angeben, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte, außerdem eine E-Mail-Adresse und Angaben für eine schnelle Kontaktaufnahme. Laut dem Merkblatt der IHK zu Dortmund muss das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Für die Gründungsphase ist ein Detail wichtig: Handelsregister und Registernummer sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG für das Register anzugeben, „in das sie eingetragen sind“. Die IHK zu Dortmund formuliert es so, dass dies nur gilt, „sofern eine Registereintragung überhaupt besteht“. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nennen Sie, sofern vorhanden.

Achtung

GmbH oder UG in Gründung

Solange die Gesellschaft noch nicht eingetragen ist, gibt es keine Registernummer. Wer in dieser Phase als Anbieter im Impressum stehen muss und wie Sie die Gesellschaft bis zur Eintragung korrekt bezeichnen, hängt vom Stand Ihrer Gründung ab. Klären Sie das mit Notariat, IHK oder Rechtsberatung und aktualisieren Sie das Impressum, sobald die Eintragung erfolgt ist.

Datenschutzerklärung

Sobald Sie personenbezogene Daten erheben, etwa über ein Kontaktformular, eine Warteliste oder einen Newsletter, müssen Sie nach Art. 13 DSGVO bei der Erhebung informieren, unter anderem über Verantwortliche, Zwecke und Rechtsgrundlage. Auch eingebundene Dienste wie Formulartools, E-Mail-Versand oder Videos gehören in die Datenschutzerklärung.

Generatoren sind ein brauchbarer Anfang. Wenn Ihr Produkt selbst Daten verarbeitet, etwa als Web-App, lohnt sich eine Beratung früh.

Einwilligung für Analyse-Tools nach § 25 TDDDG

Nach § 25 TDDDG ist eine Einwilligung nötig, wenn Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder dort ausgelesen werden und das nicht unbedingt erforderlich ist, um den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen. Das betrifft typischerweise Analyse- und Werbe-Tracking. Daraus folgt für Startups eine einfache Regel: Jedes zusätzliche Tool erzeugt Einwilligungs- und Dokumentationsaufwand. Starten Sie mit so wenig Drittanbietern wie möglich.

Name, Domain und Marke prüfen, bevor Sie gestalten

Ein Logo, eine Domain und eine fertige Website sind schnell bezahlt. Ein Namenswechsel nach dem Launch ist teurer. Prüfen Sie deshalb früh:

  • Domain: Ist die gewünschte Adresse frei? Sichern Sie naheliegende Schreibweisen und Endungen, die Sie wirklich nutzen wollen.
  • Marke: Das Deutsche Patent- und Markenamt bietet mit DPMAregister eine kostenlose Recherche nach deutschen Marken. Laut DPMA lassen sich dort auch Unionsmarken und international registrierte Marken mit Schutz in Deutschland suchen.
  • Grenzen der Recherche: Das DPMA weist darauf hin, dass im Register eine Ähnlichkeitssuche nicht möglich ist und dass es im Anmeldeverfahren nicht prüft, ob ähnliche oder identische Marken schon eingetragen sind. Eine eigene Suche nach exakten Treffern ist also nur ein erster Filter.
  • Social-Media-Namen: Sind die passenden Profilnamen noch frei?

Wenn Ihr Name zentral für das Geschäftsmodell ist, lassen Sie eine Ähnlichkeitsrecherche von Fachleuten durchführen, bevor Sie größere Beträge in Markenauftritt und Website investieren.

Deutsch, Englisch oder beides?

Viele Startups arbeiten von Anfang an mit internationalen Teams, Investoren oder Kunden. Trotzdem muss die erste Website nicht zweisprachig sein. Entscheidend ist, in welcher Sprache Ihre ersten zahlenden Kunden lesen.

Eine zweite Sprache bedeutet doppelte Pflege bei jeder Änderung, und in der frühen Phase ändern sich Botschaft und Angebot oft. Ein pragmatischer Weg: Starten Sie in der Sprache Ihrer Kernzielgruppe und ergänzen Sie die zweite Sprache, wenn sich die Inhalte stabilisiert haben. Wie Sie Sprachversionen technisch sauber trennen und welche Seiten zuerst übersetzt werden sollten, erklärt Website auf Deutsch und Englisch.

Messen ab dem ersten Tag, mit Einwilligung

Eine frühe Website ist auch ein Experiment. Sie wollen wissen, ob Besucher verstehen, was Sie anbieten, und ob sie handeln. Dafür brauchen Sie nicht viele Kennzahlen, aber die richtigen.

  • Eintragungen und Anfragen zählen: Wie viele Menschen tragen sich ein oder fragen an? Diese Zahl sehen Sie oft schon in Ihrem Formular- oder E-Mail-Tool.
  • Suchdaten nutzen: Die Google Search Console zeigt laut Google unter anderem, wie oft Ihre Website in der Google-Suche erscheint, welche Suchanfragen zu ihr führen und wie hoch die Klickrate ist.
  • Analyse-Tool bewusst wählen: Wenn ein Tool Informationen auf dem Endgerät speichert oder ausliest und das nicht unbedingt erforderlich ist, brauchen Sie vorher eine Einwilligung. Rechnen Sie damit, dass Sie dann nur die Besuche sehen, die zugestimmt haben.

Legen Sie vor dem Launch fest, welche eine Handlung Sie messen wollen. Eine Kennzahl, die Sie wöchentlich ansehen, ist nützlicher als ein Dashboard, das niemand öffnet.

Was Sie jetzt ausgeben und was später: der Stufenplan

Der Stufenplan verteilt Ausgaben auf den Zeitpunkt, an dem sie sich lohnen. Er nennt bewusst keine Marktpreise, weil diese je nach Anbieter und Umfang stark schwanken. Holen Sie für jede Stufe konkrete Angebote ein.

StufeJetzt ausgeben fürKann wartenAuslöser für die nächste Stufe
1 · Vor dem LaunchDomain, Namens- und Markenprüfung, eine Landingpage, Rechtstexte, ein Formular für Warteliste oder KontaktLogo-Feinschliff, Blog, zweite Sprache, Analyse-ToolsSie können Kunden etwas zeigen oder verkaufen
2 · Launchwenige Seiten mit klarer Botschaft, Team, Kontakt oder Demo, schlichte Presse- und Karriere-Infosindividuelles Design, Blog, Kundenstimmen (bis echte vorliegen)wiederkehrende Fragen von Kunden, Presse oder Bewerbern
3 · Erste Traktiongezielte Seiten für häufige Fragen, zweite Sprache bei Bedarf, Messung mit EinwilligungRelaunch, umfangreiche Inhaltsproduktiondie Website bremst Vertrieb oder Recruiting spürbar
4 · WachstumMarkenauftritt, Content, Karriere-Bereich, Ausbau nach Daten––
Parallel: Produkteigenes Briefing und Budget für die Web-App, eng begrenzter erster Umfangalles, was der Kerntest aus dem MVP-Beitrag aussortiertechte Nutzung zeigt, was fehlt

Die Produktzeile läuft getrennt von der Website. Wer beides in einem Projekt mischt, riskiert, dass die Website wartet, bis das Produkt fertig ist, oder dass Produktbudget in Marketingseiten fließt.

Beispiel

Beispiel (hypothetisch): Ein Software-Startup vor dem Launch

Zwei Gründerinnen entwickeln eine Planungssoftware für Physiotherapiepraxen. Die GmbH ist beurkundet, aber noch nicht eingetragen.

  • Stufe 1: Sie sichern die Domain, prüfen den Namen im DPMAregister und lassen wegen eines ähnlichen Treffers eine Ähnlichkeitsrecherche machen. Online geht eine Landingpage mit Warteliste, Impressum und Datenschutzerklärung, ohne Analyse-Tool.
  • Stufe 2: Mit den ersten Testpraxen folgt eine Website mit Produktseite, Team, Demo-Anfrage und einer schlichten Presseseite.
  • Parallel: Die Software selbst planen sie als eigenes Projekt mit eigenem Briefing.

Englisch, Blog und Karriereseite stehen bewusst auf der Liste für später.

Landingpage-Baukasten oder eigene Website?

Für Stufe 1 ist ein Baukasten oder ein Landingpage-Tool oft die vernünftigste Wahl. Für Stufe 2 lohnt sich ein genauerer Blick. Die Entscheidungshilfe zeigt, wann was passt. Eine ausführliche Abwägung finden Sie in Website selbst erstellen oder erstellen lassen?.

KriteriumBaukasten / Landingpage-Tool passt, wenn …Eigene Website passt, wenn …
Zeit im Teamjemand im Team Zeit und Lust hat, selbst zu bauendie Zeit in Produkt und Vertrieb besser angelegt ist
Umfangeine Seite oder sehr wenige Seiten reichenmehrere Zielgruppen eigene Seiten brauchen
ÄnderungenSie Texte fast täglich selbst testen wollenBotschaft und Angebot weitgehend stehen
KostenSie lieber einen kleinen monatlichen Tarif zahlenSie einen einmaligen Erstellungspreis planen wollen
TechnikStandardvorlagen und eingebaute Formulare genügenSie eine eigene technische Grundlage wollen, die mit dem Produkt wächst

Wenn Sie vor allem schnell eine Warteliste online bringen wollen, ist ein Baukasten in der Regel der direktere Weg. Einen Grund für eine eigene Website haben Sie, wenn Sie mehrere Zielgruppen ansprechen und die Gestaltung nicht selbst übernehmen wollen.

Website, kleine Web-App oder echter Produktaufbau

An dieser Stelle trennt sich, was ein Dienstleister wie Ichii übernehmen kann und was nicht.

  • Firmenwebsite: Eine Launch-Website mit bis zu 10 Seiten in einer Sprache kostet bei Ichii einmalig 790 € netto. Sie schicken uns Ihre Unterlagen, eine bestehende Landingpage, falls vorhanden, und Beispiele, die Ihnen gefallen. Wir kümmern uns um die technische Umsetzung im vereinbarten Leistungsumfang. Rechtstexte wie Impressum und Datenschutzerklärung gehören nicht zum Paket, eine zweite Sprache wird separat angeboten.
  • Kleine Web-App: Eine klar abgegrenzte Anwendung, etwa ein einfaches internes Werkzeug oder ein kleiner Kundenbereich, beginnt bei Ichii ab 1.999 € netto einmalig. Der Festpreis steht erst fest, wenn die Funktionen vereinbart sind.
  • Echter Produktaufbau: Ist Ihr Kernprodukt eine Software mit vielen Schnittstellen, mehreren Mandanten oder einem großen Funktionsumfang, liegt das außerhalb des Einstiegsrahmens. Dafür brauchen Sie ein Entwicklungsteam oder einen Partner, der Produktentwicklung über längere Zeit begleitet.

Die Details zur Website finden Sie auf der Seite Firmenwebsite für 790 €. Wie Ichii kleine Web-Apps eingrenzt, steht unter Web-App entwickeln lassen.

Launch-Checkliste für Ihre Startup-Website

Gehen Sie diese Liste vor dem Livegang durch. Sie gilt für eine Landingpage ebenso wie für eine Launch-Website.

  • Die Startseite sagt in einem Satz, welches Problem Sie für wen lösen.
  • Es gibt genau einen Haupt-Handlungsaufruf, zum Beispiel Warteliste, Demo oder Kontakt.
  • Domain gesichert, Name im DPMAregister geprüft, bei Bedarf Ähnlichkeitsrecherche beauftragt.
  • Impressum mit Name, Anschrift, Vertretungsberechtigten, E-Mail und, sobald vorhanden, Registereintrag und USt-IdNr.
  • Impressum und Datenschutzerklärung sind von jeder Seite aus direkt erreichbar.
  • Datenschutzerklärung nennt alle Formulare und eingebundenen Dienste.
  • Warteliste oder Newsletter: Einwilligung nachweisbar, Abmeldung jederzeit möglich.
  • Kein Tracking ohne Einwilligung, wenn das Tool nicht unbedingt erforderlich ist.
  • Die eine Kennzahl ist festgelegt, die Sie nach dem Launch wöchentlich ansehen.
  • Alle Aussagen zu Funktionen, Kunden und Zahlen sind aktuell und belegbar.
  • Team, Kontakt für Presse und Bewerbungen sind auffindbar, auch wenn es nur eine E-Mail-Adresse ist.
  • Die Seite funktioniert auf dem Smartphone, und das Formular wurde einmal vollständig getestet.
  • Ein Termin steht fest, an dem Sie das Impressum nach der Handelsregistereintragung aktualisieren.

Quellen

  1. § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  2. Merkblatt „Das Impressum im Internet“ (Stand: Juni 2025) — IHK zu Dortmund, abgerufen am 18.10.2026
  3. Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung — Intersoft Consulting, dsgvo-gesetz.de (inoffizielle Textfassung), abgerufen am 18.10.2026
  4. Art. 7 DSGVO – Bedingungen für die Einwilligung — Intersoft Consulting, dsgvo-gesetz.de (inoffizielle Textfassung), abgerufen am 18.10.2026
  5. § 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
  6. Markenrecherche — Deutsches Patent- und Markenamt, abgerufen am 18.10.2026
  7. Informationen zur Search Console — Google Search Console-Hilfe, abgerufen am 18.10.2026

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