Kosten & Preise13 Min. Lesezeit
Firmenwebsite zum Festpreis: Vorteile, Risiken und versteckte Kosten
Veröffentlicht Von Ichii GmbH
Inhalt
- Festpreis, Aufwand oder Abo: die Preismodelle im Vergleich
- Was ein Festpreis festlegt und was nicht
- Wie Änderungswünsche fair abgewickelt werden
- Versteckte und Folgekosten: die Liste zum Nachfragen
- Rechenbeispiel: Was aus einem Festpreis werden kann
- Was das BGB zu Festpreis, Kostenanschlag und Abnahme sagt
- Festpreis-Prüfliste zum Kopieren
- Beispiel: So kann ein fester Leistungsumfang formuliert sein
- Wann ein Festpreis nicht das passende Modell ist
Ein Festpreis legt fest, was Sie für einen genau beschriebenen Leistungsumfang zahlen. Er legt nicht fest, was Sie für alles zahlen, was Ihnen während des Projekts noch einfällt. Der eigentliche Vertragsgegenstand ist deshalb nicht die Zahl, sondern die Leistungsbeschreibung dahinter.
Der Vorteil ist Planbarkeit: Dauert die vereinbarte Arbeit länger als kalkuliert, trägt in der Regel der Anbieter dieses Risiko. Der Nachteil: Alles, was nicht in der Beschreibung steht, wird meist zusätzlich berechnet, und laufende Kosten wie Hosting, Domain oder Wartung sind oft gar nicht Teil des Festpreises.
Ob ein Festpreis günstig ist, erkennen Sie also erst, wenn Sie wissen, was er ausschließt. Dafür finden Sie unten einen Vergleich der Preismodelle, eine Liste typischer Zusatzkosten mit konkreten Rückfragen und eine Prüfliste zum Kopieren.
Kurz gesagt
- Ein Festpreis gilt für den beschriebenen Umfang: Seiten, Funktionen, Korrekturrunden, Sprachen. Neue Wünsche sind in der Regel neue Leistungen.
- Beim Festpreis trägt der Anbieter meist das Risiko, sich verschätzt zu haben. Bei Abrechnung nach Aufwand tragen überwiegend Sie es.
- Häufige Zusatz- und Folgekosten: weitere Seiten, Texte, Bildlizenzen, Sprachen, Hosting, Domain, Wartung, Rechtstexte, Plugin- und Cookie-Tool-Lizenzen, zusätzliche Korrekturrunden.
- Klären Sie vor der Unterschrift schriftlich, wie Änderungswünsche beauftragt und berechnet werden.
- Ein Kostenanschlag ist keine Festpreiszusage. Fragen Sie ausdrücklich nach, was Sie vor sich haben.
Festpreis, Aufwand oder Abo: die Preismodelle im Vergleich
Für Websites begegnen Ihnen im Wesentlichen vier Modelle. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wer das Risiko trägt, wenn die Arbeit mehr Zeit braucht als gedacht.
| Modell | So wird abgerechnet | Wer trägt das Mehraufwand-Risiko? | Passt, wenn … | Fragen Sie nach |
|---|---|---|---|---|
| Festpreis | ein vereinbarter Betrag für einen schriftlich beschriebenen Umfang | innerhalb des Umfangs in der Regel der Anbieter, bei neuen Wünschen Sie | Seiten, Funktionen und Inhalte vorab klar beschreibbar sind | Leistungsbeschreibung, Ausschlüsse, Preis für Änderungen |
| Aufwand (Stunden- oder Tagessatz) | tatsächlich geleistete Zeit mal vereinbarter Satz | überwiegend Sie | der Umfang offen ist oder laufend weiterentwickelt wird | Satz, Schätzung, Obergrenze, Zeitnachweise |
| Aufwand mit Kostenanschlag | Schätzung vorab, abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand | geteilt: Eine wesentliche Überschreitung muss der Anbieter anzeigen | der Umfang grob bekannt ist, Details aber noch offen sind | Ist die Schätzung verbindlich? Ab wann informiert der Anbieter? |
| Abo oder Miete | monatliche Gebühr, oft mit Hosting und kleinen Änderungen | monatlich planbar, die Gesamtkosten wachsen aber mit jeder Vertragslaufzeit | Sie wenig vorab zahlen möchten und Eigentum an der Website zweitrangig ist | Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, was bei Vertragsende passiert |
Kein Modell ist grundsätzlich besser. Ein Festpreis funktioniert gut für eine überschaubare Firmenwebsite mit klarer Seitenliste. Für ein Projekt, dessen Umfang sich erst beim Arbeiten zeigt, kann ein ehrlicher Aufwandspreis mit Obergrenze fairer sein als ein Festpreis mit hohem Sicherheitsaufschlag.
Beim Abo lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Ein Anbieter nennt auf seiner Produktseite etwa: „Laufzeit 12 Monate, monatlich abgerechnet. Kündigung 4 Wochen vor Laufzeitende, ansonsten automatische Verlängerung um 12 Monate“ (SELLWERK, geprüft am 18. Oktober 2026). Das ist nicht unüblich, gehört aber in Ihre Kalkulation. Wie sich Kauf und Miete über mehrere Jahre rechnen, behandelt Website kaufen oder mieten?.
Was ein Festpreis festlegt und was nicht
Ein Festpreis ist so belastbar wie die Beschreibung, auf die er sich bezieht. Steht dort nur „Firmenwebsite nach Ihren Wünschen“, ist unklar, was der Preis eigentlich abdeckt, und Streit über Mehrkosten wird wahrscheinlicher.
Was eine gute Festpreis-Beschreibung festhält:
- welche Seiten genau gebaut werden (Seitenliste oder Höchstzahl)
- welche Funktionen enthalten sind, etwa Kontaktformular oder Karte
- wer Texte, Bilder und Logo liefert und in welchem Zustand
- in wie vielen Sprachen die Website erscheint
- wie viele Korrekturrunden enthalten sind
- was ausdrücklich nicht enthalten ist
- was zum Abschluss gehört: Veröffentlichung, Übergabe von Zugängen, Abnahme
Was ein Festpreis typischerweise nicht abdeckt:
- Wünsche, die nach der Freigabe des Umfangs neu dazukommen
- laufende Kosten nach dem Launch: Hosting, Domain, Wartung, Lizenzen
- Kosten Dritter, etwa für Bildlizenzen, Plugins oder Einwilligungs-Tools
- Ihre eigene Zeit für Inhalte, Feedback und Freigaben
Achtung
Eine Korrektur ist nicht dasselbe wie eine neue Anforderung
„Die Überschrift bitte größer“ ist eine Korrektur. „Wir brauchen noch eine Seite für unsere Karriere-Angebote“ ist eine neue Anforderung. Viele Konflikte bei Festpreisprojekten entstehen genau an dieser Grenze. Fragen Sie vorab, wie der Anbieter sie zieht, und lassen Sie es sich schriftlich geben.
Wie Änderungswünsche fair abgewickelt werden
Änderungswünsche sind normal. Problematisch wird es erst, wenn niemand vorher geregelt hat, wie sie beauftragt und abgerechnet werden. Ein einfacher, schriftlicher Ablauf schützt beide Seiten.
- Schritt 1: Sie beschreiben den Wunsch schriftlich, zum Beispiel per E-Mail.
- Schritt 2: Der Anbieter sagt, ob der Wunsch im vereinbarten Umfang liegt oder eine Zusatzleistung ist.
- Schritt 3: Bei einer Zusatzleistung nennt er Preis und Auswirkung auf den Zeitplan, bevor er beginnt.
- Schritt 4: Sie geben den Nachtrag schriftlich frei oder verschieben ihn auf später.
- Schritt 5: Erst dann wird umgesetzt und später gesondert abgerechnet.
Achten Sie darauf, dass im Vertrag steht, nach welchem Satz Zusatzleistungen berechnet werden: Stundensatz, Preis je weiterer Seite oder ein Angebot je Wunsch. Fehlt diese Regel, verhandeln Sie den Preis erst, wenn Sie den Wunsch bereits haben, und damit aus der schwächeren Position.
Ein praktischer Weg: Sammeln Sie neue Ideen während des Projekts auf einer Liste und lassen Sie sie nach dem Launch gebündelt anbieten. So bleibt der Festpreis stabil, und die Website geht nicht wegen einer Zusatzseite später online.
Versteckte und Folgekosten: die Liste zum Nachfragen
„Versteckt“ sind diese Kosten selten absichtlich. Meist stehen sie einfach nicht im Angebot, weil sie nicht zum Festpreis gehören. Wie unterschiedlich Pakete um 1.000 € diese Posten behandeln, zeigt die Übersicht der Angebote unter 1.000 €. Gehen Sie die folgenden Posten durch und stellen Sie die Frage aus der rechten Spalte, wenn das Angebot dazu schweigt.
| Posten | Typische Lücke | Fragen Sie nach |
|---|---|---|
| Weitere Seiten | Der Festpreis gilt bis zu einer Seitenzahl. | Was kostet jede weitere Seite? Zählen Impressum und Datenschutz mit? |
| Texte | Der Anbieter setzt fertige Texte voraus. | Wer schreibt oder überarbeitet die Texte, und in welchem Umfang ist das enthalten? |
| Bilder und Lizenzen | Fotos sind nicht enthalten, Stockbilder kosten Lizenzgebühren. | Wer beschafft Bilder, wer zahlt die Lizenzen, und für welche Nutzung gelten sie? |
| Weitere Sprachen | Eine Sprache ist enthalten, jede weitere nicht. | Was kostet eine zweite Sprache inklusive Übersetzung und Pflege? |
| Hosting | Hosting ist nicht genannt oder nur für das erste Jahr enthalten. | Wo läuft die Website, was kostet das jährlich, und auf wen läuft der Vertrag? |
| Domain | Unklar, wer die Domain registriert und bezahlt. | Auf wen wird die Domain registriert, und wer verlängert sie? |
| Wartung und Updates | Nach dem Launch ist niemand für Updates zuständig. | Ist Wartung enthalten, optional oder Ihre Aufgabe? Was kostet sie? |
| Rechtstexte | Impressum und Datenschutzerklärung muss der Kunde liefern. | Wer erstellt die Texte, und wer ist für ihren Inhalt verantwortlich? |
| Plugins, Themes, Software | Bezahlte Erweiterungen werden jährlich lizenziert. | Welche kostenpflichtigen Lizenzen braucht die Website, auf wen laufen sie, und was kosten sie pro Jahr? |
| Cookie-Einwilligung | Ein Einwilligungs-Tool wird nötig, sobald Tracking oder bestimmte Einbindungen dazukommen. | Ist ein Tool nötig, ist es enthalten, und fallen laufende Gebühren an? |
| Korrekturrunden | Weitere Runden werden nach Aufwand berechnet. | Wie viele Runden sind enthalten, und was kostet jede weitere? |
| Übernahme alter Inhalte | Nicht alle Inhalte der alten Website werden übernommen. | Welche Inhalte werden übernommen, und was passiert mit dem Rest? |
| E-Mail-Postfächer | Umzug oder Einrichtung von E-Mail ist nicht Teil des Projekts. | Ändert sich etwas an meinen E-Mail-Adressen, und wer kümmert sich darum? |
Zu den Rechtstexten: Ein Impressum ist für geschäftsmäßige digitale Dienste nach § 5 DDG Pflicht, eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO in aller Regel ebenfalls, sobald Sie etwa über ein Formular personenbezogene Daten erheben. Für ein Einwilligungs-Tool ist § 25 TDDDG maßgeblich: Eine Einwilligung braucht es in der Regel, wenn Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden, die für den gewünschten Dienst nicht unbedingt erforderlich sind. Ob das bei Ihnen zutrifft, lassen Sie im Zweifel beraten.
So bepreisen Anbieter Zusatzleistungen: drei Beispiele
Damit die Liste nicht abstrakt bleibt, hier veröffentlichte Preise aus drei Preislisten. Es sind Einzelbeispiele, keine Marktdurchschnitte. Ichii bietet selbst Websites an; die Beispiele stammen von anderen Anbietern und wurden am 18. Oktober 2026 auf deren eigenen Seiten geprüft.
| Anbieter und Leistung | Veröffentlichter Preis | Angabe zur Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| Alber Marketing: weitere Seite im WordPress-Komplettpaket | 99 € je Seite, einmalig | Basispaket „zzgl. MwSt.“ |
| Alber Marketing: weitere Sprache | 499 €, einmalig | Basispaket „zzgl. MwSt.“ |
| Alber Marketing: Texterstellung | 149 € je Seite, einmalig | Basispaket „zzgl. MwSt.“ |
| Style Your Business: weitere Seite | 150 € je Seite, einmalig | Pakete „inkl. 19 % USt.“ |
| Borlabs Cookie (Einwilligungs-Plugin), Lizenz für eine Website | 49 € pro Jahr | „excl. VAT“ (netto) |
Das zeigt vor allem eines: Zusatzleistungen sind bei manchen Anbietern klar bepreist, bei anderen stehen sie gar nicht im Angebot. Beides ist in Ordnung, solange Sie es vor der Unterschrift wissen.
Rechenbeispiel: Was aus einem Festpreis werden kann
Beispiel
Rechenbeispiel (hypothetisch)
Ein Steuerbüro beauftragt eine Website zum Festpreis von 1.200 € netto mit bis zu fünf Seiten, fertigen Texten vom Kunden und einer Korrekturrunde. Während des Projekts kommen Wünsche dazu. Alle Beträge sind angenommene Werte zur Veranschaulichung, keine Marktpreise.
| Posten | Annahme (netto) |
|---|---|
| Festpreis laut Angebot | 1.200 € |
| Zwei weitere Seiten, je 120 € | 240 € |
| Texterstellung für drei Seiten, je 100 € | 300 € |
| Zusätzliche Korrekturrunde, 3 Std. × 80 € | 240 € |
| Bildlizenzen | 90 € |
| Einmalig gesamt | 2.070 € |
| Domain, erstes Jahr | 15 € |
| Hosting, 12 × 10 € | 120 € |
| Cookie-Tool-Lizenz, weil Tracking geplant ist | 49 € |
| Erstes Jahr gesamt | 2.254 € |
Das erste Jahr kostet hier 1.054 € mehr als der Festpreis, also knapp 88 % zusätzlich. Keiner dieser Posten ist unseriös. Sie standen nur nicht im Festpreis. Hätte das Büro die Fragen aus der Liste oben vorher gestellt, hätte es denselben Betrag von Anfang an eingeplant oder bewusst auf einzelne Posten verzichtet.
Welche Kostenfaktoren eine Website insgesamt bestimmen und wie Sie einmalige und laufende Kosten trennen, erklärt Was kostet eine Firmenwebsite?. Was technische Wartung abdeckt, steht in Website-Wartung: Was sie umfasst und was extra kostet.
Was das BGB zu Festpreis, Kostenanschlag und Abnahme sagt
Die folgenden Punkte sind eine Orientierung anhand des Gesetzestextes, keine Rechtsberatung. Wie Ihr Vertrag rechtlich einzuordnen ist, hängt von seinem Inhalt ab. Bei Unklarheiten oder höheren Beträgen lassen Sie ihn anwaltlich prüfen.
Werkvertrag (§ 631 BGB): Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Gegenstand kann nach Abs. 2 auch „ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg“ sein. Wird eine fertige Website als Ergebnis geschuldet, spricht vieles für diese Einordnung. Genau deshalb ist die Beschreibung des „versprochenen Werkes“ so wichtig: Sie bestimmt, was der Festpreis abdeckt.
Vergütung ohne Preisangabe (§ 632 Abs. 1 und 2 BGB): Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn das Werk den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Ist die Höhe nicht bestimmt, gilt mangels Taxe die übliche Vergütung. Für Zusatzwünsche ohne vereinbarten Preis heißt das: Dass niemand über Geld gesprochen hat, macht sie nicht automatisch kostenlos.
Kostenanschlag (§ 632 Abs. 3 und § 649 BGB): Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten. Er ist aber auch kein Festpreis. Hat der Anbieter keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen und zeigt sich, dass das Werk nur mit wesentlicher Überschreitung ausführbar ist, muss er Ihnen das unverzüglich anzeigen. Kündigen Sie deshalb, steht ihm nur ein der geleisteten Arbeit entsprechender Teil der Vergütung zuzüglich nicht inbegriffener Auslagen zu (§ 649 in Verbindung mit § 645 Abs. 1 BGB). Fragen Sie deshalb ausdrücklich: Ist der genannte Betrag ein Festpreis oder eine Schätzung?
Abnahme (§ 640 BGB) und Fälligkeit (§ 641 BGB): Ein vertragsgemäß hergestelltes Werk müssen Sie abnehmen. Wegen unwesentlicher Mängel können Sie die Abnahme nicht verweigern. Setzt Ihnen der Anbieter nach Fertigstellung eine angemessene Frist und Sie verweigern die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Die Vergütung ist nach § 641 Abs. 1 BGB bei der Abnahme zu entrichten, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben, etwa Anzahlungen.
Für Festpreisprojekte folgt daraus vor allem: Prüfen Sie die fertige Website zügig gegen die Leistungsbeschreibung und melden Sie Mängel schriftlich. Neue Wünsche sind dabei keine Mängel. Wie Sie mehrere konkrete Angebote mit denselben Zeilen vergleichen und welche weiteren Vertragspunkte wie Nutzungsrechte Sie klären sollten, zeigt Website-Angebote vergleichen.
Festpreis-Prüfliste zum Kopieren
Gehen Sie diese Punkte vor der Unterschrift durch. Jede Zeile, die Sie nicht aus dem Angebot beantworten können, ist eine Rückfrage an den Anbieter.
Vorlage
Festpreis-Prüfliste
- Steht im Angebot ausdrücklich „Festpreis“, oder handelt es sich um eine Schätzung?
- Sind die Seiten einzeln benannt oder mit einer Höchstzahl begrenzt?
- Zählen Impressum und Datenschutzerklärung zur Seitenzahl?
- Welche Funktionen sind enthalten, und welche ausdrücklich nicht?
- Wer liefert Texte, Bilder und Logo, in welcher Form und bis wann?
- Sind Texterstellung oder Textüberarbeitung enthalten, und in welchem Umfang?
- Wer zahlt Bildlizenzen, und für welche Nutzung gelten sie?
- In wie vielen Sprachen erscheint die Website?
- Wie viele Korrekturrunden sind enthalten, und was kostet jede weitere?
- Wie grenzt der Anbieter Korrekturen von neuen Anforderungen ab?
- Wie werden Änderungswünsche beauftragt, und nach welchem Satz werden sie berechnet?
- Welche laufenden Kosten entstehen: Hosting, Domain, Wartung, Lizenzen, Einwilligungs-Tool?
- Auf wen laufen Domain, Hosting-Vertrag und kostenpflichtige Lizenzen?
- Wer erstellt die Rechtstexte, und wer ist für ihren Inhalt verantwortlich?
- Was gehört zum Abschluss: Veröffentlichung, Zugangsdaten, Abnahme?
- Wann ist welcher Betrag fällig: Anzahlung, Rest bei Abnahme?
- Bei Abo-Modellen: Mindestlaufzeit, automatische Verlängerung, Kündigungsfrist, Ablauf bei Vertragsende?
Beispiel: So kann ein fester Leistungsumfang formuliert sein
Wie konkret eine Festpreis-Beschreibung sein kann, zeigt Ichiis eigenes Angebot. Eine Firmenwebsite kostet bei Ichii 790 € netto, einmalig, als Festpreis, für bis zu 10 Seiten in einer Sprache.
Enthalten sind die Sichtung Ihrer bisherigen Website oder Unterlagen, die Auswahl und Neuordnung geeigneter vorhandener Inhalte mit leichter sprachlicher Überarbeitung, ein an Ihre Markenrichtung angepasstes Designsystem, eine responsive Umsetzung, die vereinbarte Kontaktmöglichkeit, eine Korrekturrunde und der vereinbarte Launch. Der erste Entwurf folgt innerhalb von 7 Werktagen, sobald der Umfang bestätigt ist und die für den Entwurf nötigen Unterlagen vorliegen. Das ist kein Launch-Termin.
Ebenso wichtig ist, was ausdrücklich draußen bleibt:
- separat angeboten: umfangreiche neue Texte oder Recherche, Übersetzungen und weitere Sprachen, kostenpflichtige Bilder oder neue Fotos, ein vollständig individuelles Design, Shops und Sonderfunktionen, mehr als 10 Seiten
- nicht zugesagt: die Übernahme sämtlicher alter Inhalte, der Erhalt bestehender Google-Platzierungen, das Verfassen von Impressum und Datenschutzerklärung, Änderungen an Ihrem E-Mail-System
- Technische Wartung kostet ab 29 € pro Monat netto und wird separat vereinbart.
Genau diese Ausschlüsse sollten Sie in jedem Festpreisangebot finden, egal von wem es kommt. Fehlen sie, fragen Sie nach.
Wann ein Festpreis nicht das passende Modell ist
Ein Festpreis setzt voraus, dass sich der Umfang vorab beschreiben lässt. Das ist nicht immer der Fall:
- Unklarer Umfang: Wenn Sie noch nicht wissen, welche Seiten und Funktionen Sie brauchen, wird jeder Festpreis entweder mit großem Puffer kalkuliert oder später durch Nachträge ergänzt. Klären Sie zuerst den Bedarf, zum Beispiel mit einem Briefing.
- Große Relaunches: Bei vielen Seiten, mehreren Sprachen und Abstimmung mit mehreren Abteilungen kann eine Agentur mit Phasenplanung oder Aufwandsabrechnung besser passen.
- Laufende Weiterentwicklung: Wenn die Website ständig wächst, ist ein vereinbartes Stundenkontingent oft ehrlicher als immer neue Festpreise.
- Sehr kleines Budget, einfache Seite: Wer gern selbst gestaltet und nur eine schlichte Präsenz braucht, kommt mit einem Baukasten-Tarif oft günstiger aus.
Wenn Sie einen Festpreis anfragen, beschreiben Sie Ihren Bedarf möglichst genau: Seitenliste, vorhandene Inhalte, gewünschte Funktionen, Sprachen. Eine Struktur dafür bietet die Vorlage für ein Website-Briefing. Eine Übersicht der Ichii-Preise finden Sie unter Preise und Leistungen.
Quellen
- § 631 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 632 BGB – Vergütung — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 640 BGB – Abnahme — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 641 BGB – Fälligkeit der Vergütung — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 645 BGB – Verantwortlichkeit des Bestellers — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 649 BGB – Kostenanschlag — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung — Intersoft Consulting, dsgvo-gesetz.de (inoffizielle Textfassung), abgerufen am 18.10.2026
- § 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- SELLWERK Website (Produktseite, Laufzeit und Kündigung) — SELLWERK, abgerufen am 18.10.2026
- Website Komplettpaket (Preise und Zusatzoptionen) — Alber Marketing, abgerufen am 18.10.2026
- Website erstellen lassen Berlin (Pakete und Zusatzseiten) — Style Your Business, abgerufen am 18.10.2026
- Borlabs Cookie – Preise — Borlabs, abgerufen am 18.10.2026
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