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Website-Angebote vergleichen: Leistungsumfang, Kosten und die richtigen Fragen
Veröffentlicht Von Ichii GmbH
Inhalt
- Warum Angebote so weit auseinanderliegen
- Die Vergleichsvorlage: dieselben Zeilen für jedes Angebot
- Woran Sie unvollständige Angebote erkennen
- Rechenbeispiel: zwei Angebote vergleichbar machen
- Fragen, die Sie vor der Unterschrift stellen sollten
- Vertragsbegriffe, die Sie kennen sollten
- Wie Ichii Angebote aufbaut
- Nächster Schritt
Wenn ein Angebot 900 € und ein anderes 4.000 € kostet, beschreiben die beiden meist nicht dieselbe Leistung. Das eine enthält vielleicht Texterstellung, drei Korrekturrunden und ein Jahr Hosting, das andere nur die technische Umsetzung Ihrer fertigen Inhalte. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Sie sie Zeile für Zeile in dasselbe Raster übertragen.
Dafür brauchen Sie drei Dinge: eine Vorlage mit festen Zeilen, eine Liste von Rückfragen für alles, was im Angebot fehlt, und ein Grundverständnis einiger Vertragsbegriffe wie Kostenanschlag, Abnahme und Nutzungsrechte.
Kurz gesagt
- Übertragen Sie jedes Angebot in dieselbe Vorlage: Seiten, Design, Inhalte, Sprachen, Funktionen, Korrekturrunden, Rechtstexte, Hosting, Wartung, Eigentum und Zahlung.
- Was nicht im Angebot steht, ist in der Regel nicht enthalten. Fragen Sie schriftlich nach.
- Ein Kostenanschlag ist im Zweifel unverbindlich. Wird er wesentlich überschritten, muss der Anbieter das anzeigen.
- Klären Sie vor der Unterschrift, wem Domain, Inhalte und Code gehören und welche Nutzungsrechte Sie erhalten.
Warum Angebote so weit auseinanderliegen
Hinter unterschiedlichen Preisen stecken meist unterschiedliche Leistungsmodelle. Drei Typen begegnen Ihnen häufig:
- Vorlagenbasierte Umsetzung: Ein erprobtes Design wird an Ihr Unternehmen angepasst, Sie liefern fertige Inhalte. Wenig Abstimmung, klarer Umfang.
- Individuelles Projekt: Konzept, eigenes Design, oft Texterstellung und mehrere Feedbackrunden. Mehr Aufwand, mehr Gestaltungsfreiheit.
- Einrichtung auf einem Baukasten: Jemand richtet Ihre Seite auf einer Plattform wie einem Website-Baukasten ein. Die Plattform kostet monatlich weiter, und Sie sind an sie gebunden.
Keines dieser Modelle ist grundsätzlich besser. Entscheidend ist, ob der Umfang zu Ihrem Bedarf passt und ob alles Nötige im Preis steckt. Was die einzelnen Faktoren kosten und wie sich ein Budget zusammensetzt, behandelt Was kostet eine Firmenwebsite?.
Die Vergleichsvorlage: dieselben Zeilen für jedes Angebot
Kopieren Sie die Vorlage und füllen Sie für jedes Angebot eine Spalte aus. Wenn Sie eine Zeile nicht aus dem Angebot beantworten können, markieren Sie sie mit „?“. Diese Fragezeichen sind Ihre Rückfragen.
Vorlage
Vergleichsvorlage für Website-Angebote
| Zeile | Angebot A | Angebot B | Angebot C |
|---|---|---|---|
| Gesamtpreis netto, einmalig | … | … | … |
| Anzahl Seiten (welche genau?) | … | … | … |
| Designbasis (Vorlage, Designsystem, individuell) | … | … | … |
| Inhalte: Wer schreibt Texte, wer liefert Bilder? | … | … | … |
| Sprachen | … | … | … |
| Funktionen (Formular, Buchung, Shop, Schnittstellen) | … | … | … |
| Mobile Darstellung ausdrücklich enthalten? | … | … | … |
| Anzahl Korrekturrunden | … | … | … |
| Rechtstexte: Wer erstellt Impressum und Datenschutzerklärung? | … | … | … |
| Cookie-Einwilligung, falls Tracking geplant | … | … | … |
| Hosting: enthalten, separat oder Ihre Aufgabe? | … | … | … |
| Domain: auf wen registriert? | … | … | … |
| Wartung nach dem Launch: Umfang und Preis | … | … | … |
| Laufende Kosten pro Monat oder Jahr | … | … | … |
| Eigentum: Domain, Inhalte, Design, Code | … | … | … |
| Nutzungsrechte an Design und Code | … | … | … |
| Zeitplan: Was ist zugesagt, was hängt von Ihnen ab? | … | … | … |
| Zahlungsbedingungen (Anzahlung, Raten) | … | … | … |
| Abnahme: Wie und wann? | … | … | … |
| Preis für Änderungen außerhalb des Umfangs | … | … | … |
Erst wenn alle Zeilen gefüllt sind, vergleichen Sie Preise. Ein günstiges Angebot mit fünf Fragezeichen ist noch kein günstiges Angebot.
Woran Sie unvollständige Angebote erkennen
Einige Muster deuten darauf hin, dass wichtige Leistungen fehlen oder später extra berechnet werden:
- Es steht nur „Website nach Ihren Wünschen“ ohne Seitenzahl oder Seitenliste.
- Korrekturrunden werden nicht erwähnt oder als „nach Absprache“ bezeichnet.
- Hosting und Domain tauchen nicht auf, obwohl die Seite irgendwo laufen muss.
- Es fehlt eine Aussage, wer die Rechtstexte liefert.
- Laufende Kosten werden nicht beziffert.
- Zum Eigentum an Domain, Inhalten oder Code steht nichts.
Das muss kein schlechtes Zeichen sein. Viele kleine Anbieter schreiben knappe Angebote. Lassen Sie sich die Lücken aber schriftlich schließen, bevor Sie unterschreiben.
Rechenbeispiel: zwei Angebote vergleichbar machen
Beispiel
Rechenbeispiel (hypothetisch)
Eine Physiotherapie-Praxis erhält zwei Angebote für eine Website mit acht Seiten. Alle Beträge sind angenommene Werte zur Veranschaulichung.
| Zeile | Angebot A | Angebot B |
|---|---|---|
| Preis netto | 2.400 € | 900 € |
| Texterstellung | enthalten | nicht enthalten |
| Korrekturrunden | zwei | eine |
| Rechtstexte | Kunde liefert | Kunde liefert |
| Hosting erstes Jahr | enthalten | nicht erwähnt |
Die Praxis fragt bei B nach und erfährt: Hosting kostet separat, und Texte müssen fertig geliefert werden. Holt sie für die Texte ein Angebot einer Texterin ein (angenommen 700 €) und rechnet Hosting für ein Jahr hinzu (angenommen 120 €), steht B bei 1.720 € statt 900 €. Der Abstand zu A schrumpft deutlich, und die Entscheidung hängt jetzt an echten Unterschieden: zwei Korrekturrunden gegen eine, Texte aus einer Hand gegen eigene Auswahl.
Fragen, die Sie vor der Unterschrift stellen sollten
- Welche Seiten genau sind im Preis enthalten, und was kostet jede weitere?
- Wie viele Korrekturrunden gibt es, und was gilt als Korrektur statt als neue Anforderung?
- Welche Inhalte muss ich liefern, und bis wann?
- Was passiert mit dem Zeitplan, wenn meine Inhalte später kommen?
- Wo wird die Website gehostet, und auf wen laufen Domain und Hosting-Vertrag?
- Welche laufenden Kosten entstehen nach dem Launch, und sind sie optional?
- Erhalte ich Zugangsdaten und, falls vereinbart, den Quellcode?
- Welche Nutzungsrechte erhalte ich an Design, Code und gelieferten Bildern?
- Wie läuft die Abnahme ab?
- Ist der Preis ein Festpreis oder ein Kostenanschlag?
Welche Unterlagen Sie selbst vorbereiten sollten, damit Anbieter überhaupt vergleichbar kalkulieren können, zeigt die Vorlage für ein Website-Briefing. Wie ein Projekt nach der Beauftragung abläuft, beschreibt Ablauf eines Website-Projekts.
Vertragsbegriffe, die Sie kennen sollten
Die folgenden Punkte sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Vertragsklauseln oder hohen Beträgen lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen.
Kostenanschlag oder Festpreis
Nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Ein Anbieter darf Ihnen also nicht ohne Vereinbarung das Angebot selbst in Rechnung stellen. Ein Kostenanschlag ist aber auch kein Festpreis: Stellt sich heraus, dass er wesentlich überschritten wird, muss der Anbieter das nach § 649 Abs. 2 BGB unverzüglich anzeigen. Kündigen Sie deshalb, steht dem Anbieter nach § 649 Abs. 1 in Verbindung mit § 645 Abs. 1 BGB nur ein der geleisteten Arbeit entsprechender Teil der Vergütung zu, zuzüglich nicht enthaltener Auslagen. Fragen Sie deshalb ausdrücklich: Festpreis oder Schätzung?
Abnahme
Bei einem Werkvertrag sind Sie nach § 640 Abs. 1 BGB verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel können Sie die Abnahme nicht verweigern. Setzt Ihnen der Anbieter nach Fertigstellung eine angemessene Frist und Sie nennen innerhalb dieser Frist keinen Mangel, gilt das Werk unter Umständen als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Prüfen Sie die fertige Website deshalb zügig und dokumentieren Sie Mängel schriftlich.
Nutzungsrechte
Design, Code und Fotos sind oft urheberrechtlich geschützt. Nach § 31 Abs. 5 UrhG richtet sich der Umfang eingeräumter Nutzungsrechte nach dem Vertragszweck, wenn die Nutzungsarten nicht ausdrücklich genannt sind. Wenn Sie später den Anbieter wechseln, das Design anpassen lassen oder den Code weiterverwenden möchten, sollte das ausdrücklich im Vertrag stehen.
Achtung
Rechtstexte nicht übersehen
Ein Impressum (§ 5 DDG) ist für geschäftsmäßige Websites Pflicht, eine Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO) in aller Regel ebenfalls. Viele Angebote setzen voraus, dass Sie diese Texte selbst liefern. Das ist in Ordnung, solange es im Angebot steht und Sie es einplanen.
Wie Ichii Angebote aufbaut
Bei Ichii steht der Umfang vor Projektstart schriftlich fest: Eine Firmenwebsite mit bis zu 10 Seiten kostet einmalig 790 € netto zzgl. USt., mit Ihren finalen Texten und Bildern, einer Sprache, einer Kontaktmöglichkeit und einer Korrekturrunde vor dem Launch. Weitere Seiten, Sprachen, individuelles Design, Texterstellung und Sonderfunktionen werden separat angeboten, technische Wartung ab 29 € im Monat ebenfalls separat. Ihre Domain und Ihre gelieferten Inhalte bleiben Ihr Eigentum. Alles Weitere, etwa die Übergabe des Codes, wird vor Start schriftlich vereinbart.
Nächster Schritt
Kopieren Sie die Vergleichsvorlage, tragen Sie Ihre vorliegenden Angebote ein und schicken Sie die offenen Fragezeichen als Rückfragen an die Anbieter. Wenn Sie ein weiteres Angebot zum Vergleich möchten, senden Sie uns Ihre Seitenliste und Ihre Wünsche über die Projektanfrage.
Quellen
- § 632 BGB – Vergütung — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, accessed 2026-10-09
- § 649 BGB – Kostenanschlag — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, accessed 2026-10-09
- § 645 BGB – Verantwortlichkeit des Bestellers — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, accessed 2026-10-09
- § 640 BGB – Abnahme — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, accessed 2026-10-09
- § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, accessed 2026-10-09
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, accessed 2026-10-09
- Art. 13 DSGVO – Informationspflicht bei Erhebung — Intersoft Consulting, dsgvo-gesetz.de (inoffizielle Textfassung), accessed 2026-10-09
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