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Website für Handwerker: Aufbau, Pflichtangaben und was wirklich Anfragen bringt
Veröffentlicht Von Ichii GmbH
Inhalt
- Wer Ihre Website besucht und was er wissen will
- Der Seitenplan: 6 bis 8 Seiten, die im Handwerk tragen
- Beispiel-Sitemap für einen Malerbetrieb
- Impressum: was im Handwerk dazukommt
- Fotos von Menschen und Kundenwohnungen
- Mobil auf der Baustelle: schnell und einfach bedienbar
- Häufige Fehler auf Handwerker-Websites
- Neu bauen lassen: wann sich das lohnt
- Checkliste für Ihre Handwerker-Website
- Ihr nächster Schritt
Eine gute Website für einen Handwerksbetrieb beantwortet drei Gruppen von Besuchern ihre wichtigste Frage: Privatkunden wollen wissen, ob Sie ihr Problem lösen, in ihrem Ort arbeiten und wie sie Sie erreichen. Hausverwaltungen und Gewerbekunden suchen Verlässlichkeit und einen festen Ansprechpartner. Bewerberinnen, Bewerber und künftige Azubis wollen sehen, wie es sich bei Ihnen arbeitet.
Dafür reichen in vielen Betrieben sechs bis acht Seiten: Leistungen nach Gewerk, Einzugsgebiet, echte Referenzen, Karriere, Kontakt, Impressum und Datenschutz – dazu eine Notdienstseite, wenn Sie wirklich einen Notdienst anbieten. Wichtiger als Design sind echte Fotos, eine antippbare Telefonnummer und eine Seite, die auf dem Smartphone auch mit schwachem Netz schnell lädt.
Beim Impressum gibt es Handwerks-Besonderheiten. Für die meisten Betriebe sind sie überschaubar; für Gesundheitshandwerke wie Augenoptik oder Hörakustik kommen zusätzliche Angaben hinzu.
Kurz gesagt
- Planen Sie die Website nach Besuchern: Privatkunden mit akutem Anliegen, Hausverwaltungen und Gewerbekunden, Bewerber und Azubis.
- Ein typischer Seitenplan: Startseite, Leistungen (bei mehreren Gewerken je eine Seite), Referenzen, Über uns mit Einzugsgebiet, Karriere, Kontakt, Impressum, Datenschutz. Notdienst nur, wenn es ihn gibt.
- Impressum nach § 5 DDG: Name, Anschrift, Kontakt, Rechtsform, Register, USt-IdNr. Der ZDH verlangt Kammer, Berufsbezeichnung und Handwerksordnung ausdrücklich für Gesundheitshandwerke; viele Betriebe nennen Kammer und Handwerksrolle zusätzlich freiwillig.
- Fotos von Personen nur mit Einwilligung, Fotos aus Kundenwohnungen nur mit Einverständnis der Kunden.
- Die Karriereseite ist im Handwerk kein Extra: Laut ZDH blieben im Ausbildungsjahr 2025 über 16.000 angebotene Ausbildungsstellen im Handwerk unbesetzt.
Wer Ihre Website besucht und was er wissen will
Die meisten Ratgeber zählen Seiten auf. Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: Wer kommt, mit welcher Frage, und welche Seite beantwortet sie? Die folgende Tabelle können Sie als Arbeitsblatt nutzen. Streichen Sie Zeilen, die für Ihren Betrieb nicht gelten.
| Besucher | Typische Frage | Seite, die sie beantwortet |
|---|---|---|
| Privatkunde mit akutem Schaden | „Kommt heute noch jemand, und was kostet die Anfahrt?“ | Notdienst (nur wenn angeboten) oder Kontakt mit klarer Erreichbarkeit |
| Privatkunde mit geplantem Projekt | „Machen die so etwas wie bei mir, und wie sieht das fertig aus?“ | Leistungsseite des Gewerks plus Referenzen |
| Privatkunde aus dem Nachbarort | „Fahren die überhaupt zu mir?“ | Über uns oder Leistungsseite mit genanntem Einzugsgebiet |
| Hausverwaltung | „Haben die feste Ansprechpartner, Kapazität und eine saubere Abrechnung?“ | Abschnitt oder eigene Seite für Hausverwaltungen und Gewerbe |
| Architekt oder Generalunternehmer | „Welche Gewerke, welche Qualifikationen, welche Projektgröße?“ | Leistungen, Referenzen, Über uns |
| Fachkraft aus der Region | „Wie sind Arbeitszeiten, Bezahlung, Team und Fahrzeuge?“ | Karriere mit konkreten Stellen |
| Schülerin oder Schüler | „Was lerne ich, kann ich ein Praktikum machen, wen frage ich?“ | Karriere, Abschnitt Ausbildung und Praktikum |
| Eltern von Bewerbern | „Ist das ein seriöser Betrieb?“ | Über uns, Impressum, echte Fotos |
Zwei Dinge fallen beim Ausfüllen fast immer auf. Erstens: Die Hausverwaltung und der Azubi bekommen auf vielen Handwerker-Websites gar keine Antwort. Zweitens: Die Frage nach dem Einzugsgebiet steht nirgends, obwohl sie für jeden lokalen Auftrag entscheidet.
Der Seitenplan: 6 bis 8 Seiten, die im Handwerk tragen
Welche Seiten eine Firmenwebsite grundsätzlich braucht, beschreibt der Beitrag Welche Seiten braucht eine Firmenwebsite?. Hier geht es um das, was im Handwerk anders ist.
Leistungen nach Gewerk, nicht nach Fachbegriff
Kunden suchen „Bad sanieren“ oder „Fassade streichen“, nicht „Sanitärinstallation gemäß DIN“. Schreiben Sie in den Worten Ihrer Kunden und erklären Sie Fachbegriffe in einem Halbsatz.
Wenn Sie mehrere Gewerke oder klar getrennte Leistungen anbieten, bekommt jede eine eigene Seite. Jede Seite beantwortet: Was genau machen Sie, für wen, wie läuft es ab, wovon hängt der Preis ab, und gibt es zwei, drei passende Referenzfotos?
Einzugsgebiet: konkret benennen
Nennen Sie die Orte und Stadtteile, in denen Sie regelmäßig arbeiten, und sagen Sie ehrlich, wo die Grenze liegt. Eine Formulierung wie „im Umkreis von etwa 30 Kilometern um Musterstadt, darüber hinaus bei größeren Aufträgen nach Absprache“ erspart Ihnen Anfragen, die Sie ohnehin absagen.
Für die Sichtbarkeit in der lokalen Suche ist das Google-Unternehmensprofil wichtiger als jede Ortsliste. Wie Website und Profil zusammenspielen, steht im Beitrag zur Website für lokale Unternehmen. Seitenweise kopierte Texte nach dem Muster „Maler in Ort A“, „Maler in Ort B“ helfen Lesern nicht weiter.
Referenzen und Vorher-nachher mit echten Fotos
Nichts überzeugt im Handwerk so sehr wie die eigene Arbeit. Drei gut fotografierte Projekte mit zwei Sätzen Kontext („Altbauwohnung, Decken mit Stuck ausgebessert, zwei Wochen“) wirken stärker als zwanzig Stockbilder.
Vorher-nachher-Paare funktionieren besonders gut, wenn beide Fotos aus dem gleichen Blickwinkel aufgenommen sind. Gewöhnen Sie sich an, vor Arbeitsbeginn ein Foto zu machen. Später lässt es sich nicht nachholen.
Notdienst: nur, wenn es ihn wirklich gibt
Eine Notdienstseite lohnt sich nur, wenn Sie tatsächlich außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar sind. Dann gehören dorthin: Zeiten, eine Telefonnummer, die auf dem Smartphone antippbar ist, das Einsatzgebiet und wovon die Kosten abhängen, etwa Anfahrt und Zuschläge.
Gerade hier zählt Vertrauen. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor falschen Rohrreinigungs-Notdiensten und nennt als Hinweise unter anderem: nur eine Mobil- oder 0800-Nummer als Kontakt, ein fehlendes Impressum oder eines, das andere Personen nennt als der Rest der Seite, und Druck zur sofortigen Barzahlung. Eine echte Notdienstseite zeigt deshalb Firmenanschrift, Festnetz- oder Geschäftsnummer, Ihr Team und ein vollständiges Impressum.
Karriere: eine eigene Seite, kein Satz im Footer
Im Handwerk ist die Website oft genauso sehr Bewerbungs- wie Kundenkanal. Laut ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke blieben im Ausbildungsjahr 2025 über 16.000 Ausbildungsstellen unbesetzt, die Handwerksbetriebe angeboten hatten (Berufsbildungsbericht 2026, berichtet von der Deutschen Handwerks Zeitung am 6. Mai 2026).
Eine gute Karriereseite nennt konkrete Stellen mit Arbeitsort, Arbeitszeiten und, wenn Sie das wollen, einer Gehaltsspanne. Sie zeigt das echte Team, beschreibt einen typischen Arbeitstag und bietet einen einfachen Weg: Telefonnummer einer Ansprechperson, E-Mail oder ein kurzes Formular ohne Pflicht zum Anschreiben. Für Schülerinnen und Schüler gehört ein Hinweis auf Praktika dazu.
Wenn Sie Stellen regelmäßig ausschreiben, kann jede Stelle eine eigene Unterseite bekommen. Google beschreibt, dass strukturierte Daten vom Typ JobPosting Stellenanzeigen für eine besondere Darstellung in der Google-Suche infrage kommen lassen; Deutschland gehört laut Google zu den unterstützten Regionen.
Kontakt mit Foto-Upload
Viele Handwerksanfragen lassen sich mit einem Foto in einer Minute einschätzen: der tropfende Siphon, die feuchte Wand, der Riss im Putz. Ein optionales Upload-Feld im Kontaktformular spart Rückfragen und manchmal eine Anfahrt.
Machen Sie den Upload freiwillig, nennen Sie erlaubte Dateitypen und Größe, und fragen Sie sonst nur ab, was Sie für die erste Antwort brauchen. Die DSGVO verlangt, Daten auf das „für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß“ zu beschränken. Welche Felder Pflicht sein sollten, steht im Beitrag Kontaktformular: Welche Pflichtfelder sind wirklich nötig?.
Beispiel-Sitemap für einen Malerbetrieb
Beispiel
Beispiel (hypothetisch): Malerbetrieb mit acht Seiten
Ein erfundener Malerbetrieb mit sieben Mitarbeitenden und einem Auszubildenden. Er arbeitet für Privatkunden und Hausverwaltungen in einer Kreisstadt und den umliegenden Gemeinden. Einen Notdienst bietet er nicht an.
- Startseite – „Malerarbeiten innen und außen in Musterstadt und Umgebung“, drei Leistungen, Telefonnummer, zwei Referenzfotos, Hinweis auf offene Stellen
- Innenarbeiten – Wände, Decken, Tapezieren, Lackieren; Ablauf von der Besichtigung bis zur Übergabe
- Fassade und Außenarbeiten – Fassadenanstrich, Holzschutz; wovon der Preis abhängt (Fläche, Gerüst, Untergrund)
- Hausverwaltungen und Gewerbe – Ansprechpartner, Leerstandsrenovierung, Abrechnung
- Referenzen – sechs Projekte mit Vorher-nachher, Ort nur als Stadtteil
- Über uns und Einzugsgebiet – Meisterbetrieb, Team, Werkstattfoto, Liste der Orte
- Karriere – Stellen für Maler und Lackierer, Ausbildung, Praktikum, Ansprechpartnerin mit Telefonnummer
- Kontakt – Telefon, E-Mail, Formular mit optionalem Foto-Upload, Geschäftszeiten, Anfahrt
Dazu Impressum und Datenschutzerklärung als eigene Seiten im Fußbereich.
Warum so: Innen- und Außenarbeiten werden getrennt gesucht und haben unterschiedliche Preisfaktoren, deshalb zwei Seiten. Hausverwaltungen bekommen eine eigene Seite, weil sie andere Fragen haben als Privatkunden. Ein Blog fehlt bewusst, weil niemand im Betrieb Zeit für regelmäßige Beiträge hat.
Ein Betrieb mit einem einzigen, klar umrissenen Gewerk kommt oft mit sechs Seiten aus: Innen- und Außenarbeiten werden dann zu einer Leistungsseite, Hausverwaltungen zu einem Abschnitt darauf.
Impressum: was im Handwerk dazukommt
Das Impressum folgt aus § 5 DDG. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Pflichten für Handwerksbetriebe in einem Merkblatt zusammengefasst (Stand: Juni 2025). Die folgende Übersicht hält sich an diesen Text und an den Gesetzeswortlaut. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; die Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände beraten bei Fragen.
| Angabe | Wer sie braucht | Grundlage |
|---|---|---|
| Name, vollständige Anschrift, bei GmbH Rechtsform und Vertretungsberechtigte | alle Betriebe | § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG |
| E-Mail-Adresse und schneller Kontaktweg (der ZDH nennt Telefonnummer) | alle Betriebe | § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG |
| Register und Registernummer, z. B. Handelsregister | Betriebe, die eingetragen sind | § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer | wenn vorhanden | § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG |
| Zuständige Aufsichtsbehörde | laut ZDH im Handwerk nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher | § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG |
| Zuständige Handwerkskammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Deutschland als Staat, Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung | laut ZDH Gesundheitshandwerke: Augenoptiker, Zahntechniker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher | § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG |
Zulassungspflichtige Handwerke und die Handwerksrolle
Hier gehen die Darstellungen auseinander. Der ZDH führt die Angaben zu Kammer und Berufsbezeichnung ausdrücklich nur für Gesundheitshandwerke als Pflicht auf. Andere Ratgeber, etwa e-recht24 (Stand: 10. September 2025), zeigen in ihrem Muster für einen Dachdeckermeister trotzdem Kammer, Berufsbezeichnung und Handwerksordnung.
Die Handwerksrolle ist nach § 6 HwO ein Verzeichnis, das die Handwerkskammer führt. Der ZDH nennt sie bei den Registerangaben nicht. Ob sie als „ähnliches Register“ im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG gilt, beantwortet das Merkblatt nicht.
Für die Praxis bedeutet das: Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk betreiben, können Sie Kammer, Eintragung in die Handwerksrolle und Meistertitel freiwillig nennen. Das schadet nicht, solange die Angaben stimmen, und es ist für Kunden ein Vertrauenssignal. Ob Sie es müssen, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Handwerkskammer.
Achtung
Impressum nicht abschreiben
Fehlerhafte oder fehlende Angaben sind laut ZDH ein Wettbewerbsverstoß, den Mitbewerber und befugte Verbände kostenpflichtig abmahnen können. Kopieren Sie kein Impressum eines anderen Betriebs. Der ZDH empfiehlt außerdem, dort auch die Angaben zur Verbraucherschlichtung unterzubringen, und rät, das Impressum im Fußbereich zu verlinken, damit es nach spätestens zwei Klicks erreichbar ist.
Fotos von Menschen und Kundenwohnungen
Echte Fotos sind das stärkste Argument einer Handwerker-Website. Sie sind aber auch die häufigste rechtliche Stolperfalle.
Mitarbeitende: Nach § 22 Kunsturhebergesetz dürfen Bildnisse „nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“. Holen Sie für Team- und Baustellenfotos eine schriftliche Einwilligung ein und überlegen Sie vorher, was passiert, wenn jemand den Betrieb verlässt. Bei Azubis unter 18 sprechen Sie das Thema auch mit den Eltern an.
Kundinnen und Kunden: Fotos aus Wohnungen und Häusern zeigen mehr, als man denkt. Fragen Sie vor dem Fotografieren, ob Sie die Bilder veröffentlichen dürfen, und halten Sie das fest. Achten Sie darauf, dass keine Personen, Familienfotos, Post, Hausnummern oder Autokennzeichen erkennbar sind. Nennen Sie in Referenzen eher den Stadtteil als die Straße.
Kundenfotos aus dem Formular: Fotos, die Kunden zur Einschätzung schicken, sind für die Anfrage gedacht, nicht für Ihre Referenzseite. Wenn Sie ein solches Bild zeigen möchten, fragen Sie gesondert.
Lassen Sie sich im Zweifel zur Einwilligung und zur Datenschutzerklärung beraten. Ihre Kammer kann Ihnen oft eine erste Orientierung geben.
Mobil auf der Baustelle: schnell und einfach bedienbar
Ein großer Teil Ihrer Besucher sieht die Website auf dem Smartphone: der Kunde vor dem Wasserschaden, die Hausverwalterin unterwegs, der Bewerber in der Pause. Google nutzt für Indexierung und Ranking die mobile Version einer Website und empfiehlt responsives Design.
Für die Ladezeit nennt Google in den Core Web Vitals als Richtwerte: der größte Inhalt innerhalb von 2,5 Sekunden, Reaktion auf Eingaben unter 200 Millisekunden, verrutschende Elemente unter einem CLS-Wert von 0,1. Bei Handwerker-Websites sind fast immer unverkleinerte Handyfotos in der Referenzgalerie die Bremse. Ein Foto vom Smartphone hat oft mehrere Megabyte; für die Website reicht ein Bruchteil davon.
Testen Sie selbst: Öffnen Sie Ihre Website draußen mit mobilen Daten, nicht im Büro-WLAN. Lässt sich die Telefonnummer mit einem Tipp anrufen? Ist das Formular mit dem Daumen ausfüllbar? Funktioniert der Foto-Upload direkt aus der Kamera?
Häufige Fehler auf Handwerker-Websites
- Nur Stockfotos: Lachende Models mit Bohrmaschine erkennt jeder. Lieber wenige echte Fotos als viele austauschbare.
- Kein Einzugsgebiet: Besucher müssen raten, ob Sie zu ihnen fahren.
- „Notdienst 24/7“ ohne echte Erreichbarkeit: Das enttäuscht genau die Kunden, die am dringendsten Hilfe brauchen.
- Karriere als PDF-Anzeige von vor zwei Jahren: Veraltete Stellen wirken wie ein Betrieb, der nicht mehr sucht – oder nicht mehr gepflegt wird.
- Telefonnummer nur als Bild oder nur im Footer: Auf dem Smartphone nicht antippbar, nicht auffindbar.
- Leistungen nur als Stichwortliste: „Trockenbau, Putz, Fliesen“ beantwortet keine einzige Kundenfrage.
- Formular mit zehn Pflichtfeldern: Wer gerade im nassen Keller steht, füllt das nicht aus.
- Kopiertes Impressum oder kopierte Datenschutzerklärung: Beschreibt meist einen anderen Betrieb und andere Tools.
Wenn Ihre bestehende Website Besucher hat, aber keine Anfragen bringt, hilft die Diagnose im Beitrag Besucher, aber keine Anfragen, bevor Sie neu bauen.
Neu bauen lassen: wann sich das lohnt
Ein neuer Auftritt lohnt sich, wenn mehrere Punkte zusammenkommen: Die Seite ist auf dem Smartphone schlecht bedienbar, Leistungen und Einzugsgebiet fehlen, es gibt keine Karriereseite, und Sie können Inhalte nicht mehr selbst einordnen. Fehlt nur ein Punkt, reicht oft eine gezielte Korrektur.
Für sehr kleine Betriebe, die fast nur über Empfehlungen und das Google-Profil arbeiten, kann eine einfache Seite mit einem Baukasten genügen. Wer dagegen Online-Terminbuchung, eine Anbindung an seine Handwerkersoftware oder ein Kundenportal braucht, plant eher eine individuelle Lösung mit größerem Budget.
Dazwischen liegt der typische Fall: sechs bis zehn Seiten in einer Sprache, vorhandene Texte und Fotos, ein Kontaktformular. Bereiten Sie dafür eine Liste Ihrer Leistungen, Orte und Referenzprojekte vor. Wie Sie das für einen Anbieter zusammenstellen, zeigt die Briefing-Vorlage für Ihre Website.
Checkliste für Ihre Handwerker-Website
Vorlage
Checkliste Handwerker-Website
- Jede Besuchergruppe aus der Tabelle findet ihre Seite: Privatkunden, Hausverwaltungen, Bewerber, Azubis
- Leistungen in Kundensprache, bei mehreren Gewerken je eine eigene Seite
- Einzugsgebiet mit konkreten Orten und ehrlicher Grenze genannt
- Mindestens drei Referenzprojekte mit echten Fotos und kurzem Kontext
- Vorher-Fotos werden ab sofort bei jedem Auftrag gemacht
- Notdienstseite nur bei echter Erreichbarkeit, mit Zeiten, Gebiet und Kostenfaktoren
- Karriereseite mit aktuellen Stellen, Ansprechperson, Hinweis auf Ausbildung und Praktikum
- Telefonnummer auf jeder Seite sichtbar und auf dem Smartphone antippbar
- Kontaktformular mit wenigen Pflichtfeldern und optionalem Foto-Upload
- Schriftliche Einwilligungen für Fotos von Mitarbeitenden, Einverständnis für Fotos aus Kundenwohnungen
- Impressum nach § 5 DDG vollständig; Kammer und Berufsbezeichnung bei Gesundheitshandwerken, freiwillig auch bei anderen zulassungspflichtigen Handwerken
- Impressum und Datenschutzerklärung im Fußbereich jeder Seite verlinkt
- Bilder für das Web verkleinert, Seite mit mobilen Daten getestet
- Google-Unternehmensprofil mit denselben Kontaktdaten wie auf der Website
Ihr nächster Schritt
Füllen Sie die Besucher-Tabelle für Ihren Betrieb aus und streichen Sie, was nicht passt. Daraus ergibt sich Ihr Seitenplan fast von selbst. Sammeln Sie dann zu jeder Seite die vorhandenen Fotos und Texte. Wenn Ihr Plan in einer Sprache bei höchstens zehn Seiten liegt, finden Sie auf der Seite zu unseren Firmenwebsites zum Festpreis, was enthalten ist und was separat vereinbart wird.
Quellen
- § 5 DDG – Allgemeine Informationspflichten — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- Praxis Recht: Impressumspflicht auf Webseiten (Stand: Juni 2025) — Zentralverband des Deutschen Handwerks, bereitgestellt von der Handwerkskammer Dortmund, abgerufen am 18.10.2026
- Impressumspflicht — Zentralverband des Deutschen Handwerks, abgerufen am 18.10.2026
- Impressum für Handwerker — e-recht24, Stand 10.09.2025, abgerufen am 18.10.2026
- § 6 HwO – Handwerksrolle — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- § 22 KunstUrhG – Recht am eigenen Bilde — Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026
- Art. 5 DSGVO – Grundsätze der Verarbeitung — dsgvo-gesetz.de (nichtamtliche Fassung), abgerufen am 18.10.2026
- Berufsbildungsbericht 2026: Handwerk trotzt Bundestrend – aber über 16.000 Stellen bleiben leer — Deutsche Handwerks Zeitung, 06.05.2026, abgerufen am 18.10.2026
- Achtung, Schein-Rohrreiniger: So entlarven Sie falsche Rohrreiniger-Notdienste — Verbraucherzentrale NRW, Stand 23.09.2026, abgerufen am 18.10.2026
- Job posting structured data — Google Search Central, abgerufen am 18.10.2026
- Mobile-first indexing best practices — Google Search Central, abgerufen am 18.10.2026
- Understanding Core Web Vitals and Google search results — Google Search Central, abgerufen am 18.10.2026
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